Verletzung des rechtlichen Gehörs: Recht auf Replik und Anhörung
Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 3 Abs. 2 lit. c und Art. 107 StPO , Art. 97 BGG
Rechtliches GehörDas vorliegende Urteil behandelt eine (Laien-)Beschwerde gegen einen kantonalen Entscheid zur Haftentlassung. Das Bundesgericht erachtete die Kritik des Beschwerdeführers teilweise als berechtigt: Insbesondere die Tatsache, dass dem Beschwerdeführer die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu seinem Haftentlassungsgesuch nicht zugestellt wurde, stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar. Zudem muss die Vorinstanz den Beschwerdeführer vor einem neuen Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft anhören.
Mit Urteil vom 14. Juli 2023 sprach das Strafgericht des Kantons Zug den Beschwerdeführer wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornographie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten. Zudem ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme an, wies das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers ab und verlängerte die Sicherheitshaft bis längstens 14. Oktober 2023. Die hier [...]
Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 21.11.2023