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REGESTEN

Vermögens-, Urkunden- und Konkursdelikte/objektive Strafbarkeitsbedingung

BGer 6B_562/2021 vom 07.04.2022 (Publikation vorgesehen)

Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 und 4, Art. 743 Abs. 2 OR; Art. 163 ff. StGB; Art. 25, Art. 33 ff. BankG; Art. 171, Art. 190 ff., Art. 221 ff. SchKG

StGB BT, StPO

Die BeschwerdefĂŒhrerinnen machten gegen den einzigen Verwaltungsrat einer AG diverse Vermögens-, Urkunden- und Konkursdelikte geltend. Die AG war infolge eines Organisationsmangels gemĂ€ss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und es war ihre Liquidation nach den Vorschriften ĂŒber den Konkurs angeordnet worden. Die behaupteten Konkursdelikte gemĂ€ss Art. 163 ff. StGB setzen als objektive Strafbarkeitsbedingung voraus, dass ein Konkurs eröffnet oder ein Verlustschein ausgestellt wurde. Umstritten war, ob die Konkursliquidation der AG die Bedingung der Konkurseröffnung erfĂŒllt. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR bezweckt eine einheitliche Ordnung fĂŒr die Behebung und Sanktionierung organisatorischer MĂ€ngel innerhalb einer Gesellschaft. Auch wenn die Liquidation der Gesellschaft gemĂ€ss den Vorschriften ĂŒber den Konkurs erfolgen kann, handelt es sich nicht um eine Konkurseröffnung, selbst wenn die Gesellschaft ĂŒberschuldet ist. Nach dem neuen am 1. Januar 2021 in Kraft getretene A [...]

Nelly Haldi | legalis brief StrR 21.06.2022