Vermögens-, Urkunden- und Konkursdelikte/objektive Strafbarkeitsbedingung
Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 und 4, Art. 743 Abs. 2 OR; Art. 163 ff. StGB; Art. 25, Art. 33 ff. BankG; Art. 171, Art. 190 ff., Art. 221 ff. SchKG
StGB BT, StPODie Beschwerdeführerinnen machten gegen den einzigen Verwaltungsrat einer AG diverse Vermögens-, Urkunden- und Konkursdelikte geltend. Die AG war infolge eines Organisationsmangels gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und es war ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Die behaupteten Konkursdelikte gemäss Art. 163 ff. StGB setzen als objektive Strafbarkeitsbedingung voraus, dass ein Konkurs eröffnet oder ein Verlustschein ausgestellt wurde. Umstritten war, ob die Konkursliquidation der AG die Bedingung der Konkurseröffnung erfüllt. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR bezweckt eine einheitliche Ordnung für die Behebung und Sanktionierung organisatorischer Mängel innerhalb einer Gesellschaft. Auch wenn die Liquidation der Gesellschaft gemäss den Vorschriften über den Konkurs erfolgen kann, handelt es sich nicht um eine Konkurseröffnung, selbst wenn die Gesellschaft überschuldet ist. Nach dem neuen am 1. Januar 2021 in Kraft getretene A [...]
Nelly Haldi | legalis brief StrR 21.06.2022