Verwertbarkeit des Entsperrcodes ohne Belehrung
BGer 6B_525/2024 vom 15.01.2025 (Publikation vorgesehen)
Art. 113 StPO , Art. 140 f. StPO , Art. 158 StPO , Art. 245 Abs. 2 Satz 1 StPO
Straf- & Strafprozessrecht, nemo teneturIm vorliegenden Entscheid äussert sich das Bundesgericht über die Verwertbarkeit eines Entsperrcodes für ein Mobiltelefon inkl. der gestützt darauf erlangten Folgebeweise in Form von Daten aus einem Mobiltelefon. Der Zugangscode wurde im Rahmen einer informellen Befragung in Erfahrung gebracht ohne Hinweis auf die Rechte des Beschuldigten gemäss Art. 158 StPO.
Erwägungen
Die Vorinstanz erwog in Anlehnung an das Urteil des Bundesgerichts 1B_535/2021 vom 9. Mai 2022, dass die Erfragung der Zugangsdaten zum Mobiltelefon eines Beschuldigten im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei unterbliebener Belehrung gemäss Art. 158 StPO nicht offensichtlich unzulässig sei. Dies werde aus der Anwesenheitspflicht des Beschuldigten bei der Durchführung der Hausdurchsuchung abgeleitet (Art. 245 Abs. 2 StPO). Die Anwesenheit bezwecke die Erleichterung der Hausdurchsuchung und erlaube es dem durchführenden Beamten, dem Inhaber Fragen zu stellen, etwa dazu, welche Räume er bewohne oder [...]
Sandra Schultz | legalis brief StrR 18.02.2025