Vollzugslockerungen in der Verwahrung
Art. 64 StGB , Art. 74 StGB , Art. 84 Abs. 6 StGB , Art. 90 StGB
Freiheit, Rechtliches Gehör, Straf- & Strafprozessrecht, StrafvollzugSachverhalt
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um eine von in der Schweiz wenigen verwahrten Personen. Er verübte zwischen 1978 und 1990 zahlreiche Sexualdelikte und wurde zu verschiedenen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Jahr 1999 wurde sodann die Verwahrung durch das Obergericht des Kantons Luzern angeordnet. Nachdem es im Rahmen von Vollzugslockerungen zu weiteren Sexualstraftaten gekommen war, sprach das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt im Juni 2016 eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und ebenfalls eine Verwahrung aus. Seither befindet sich der Beschwerdeführer im Verwahrungsvollzug.
Im August 2020 beantragte der Beschwerdeführer indessen, es seien ihm vier begleitete Ausgänge zu gewähren, was durch die Instanzen hinweg jeweils abgewiesen wurde. Dagegen führte der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen.
Erwägungen
Der Beschwerdeführer rügt hierbei, dass die Vollzugsgrundsätze nach Art. 74 StGB missachtet wurden, indem nicht ge [...]
Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 15.02.2024