Vorsicht, private Ermittler!
BGer 7B_797/2023 vom 18.09.2024
Art. 141 StPO , DSG
Beweisrecht, DatenschutzDie private Videoaufnahme eines Bancomaten darf zur Überführung eines SVG-Delikts verwendet werden.
Sachverhalt
Der Beschuldigte A. war vom Kantonsgericht des Kantons Obwalden wegen mehrerer Verstösse im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall verurteilt worden. Der Vorwurf betraf eine ungenügende Einfahrt in eine Strasse, das Überfahren einer Verkehrsinsel, das Entfernen vom Unfallort ohne Schadensmeldung sowie die Vereitelung einer Atemalkoholprobe. Das Obergericht des Kantons Obwalden wies die Berufung von A. ab und bestätige das erstinstanzliche Urteil. Gegen diesen Entscheid gelangte A. mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht und rügte die Verwendung einer Videoaufnahme von einer Überwachungskamera eines Bancomaten, die den Beschwerdeführer als Unfallverursacher identifiziert hatte. Er macht geltend, dass die ihn identifizierende Videoaufnahme gegen die Datenschutzgesetzgebung verstosse und somit unverwertbar sei.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüft [...]
Anina Hofer | legalis brief StrR 19.11.2024