Xenia Barth – «Der Umgang der Menschen miteinander erstaunt mich immer wieder aufs Neue.»
Straf- & Strafprozessrecht

Xenia Barth schloss 2022 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel ab. Bereits während des Studiums sammelte sie praktische Erfahrung in einer Anwaltskanzlei. Anschliessend absolvierte sie Volontariate in der Advokatur sowie am Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West. 2024 erlangte sie das basellandschaftliche Anwaltspatent und ist seither als Advokatin bei der RS Rechtsservice AG tätig.
Wann sind Sie das erste Mal mit Strafrecht in Kontakt gekommen?
Mein erster Kontakt mit dem Strafrecht war im Studium. Wirklich greifbar wurde es für mich aber erst in der praktischen Tätigkeit als Rechtsanwältin. Dabei merkt man schnell, dass hinter jedem Verfahren ein Mensch und eine persönliche Geschichte stehen. Zudem ist ein Sachverhalt in der Praxis selten klar und die beteiligten Personen erleben den Sachverhalt meist völlig unterschiedlich. Diese menschliche Dimension und die Vielschichtigkeit der Fälle haben mein Interesse am Strafrecht wesentlich verstärkt.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
Eine der grössten Herausforderungen ist sicherlich, juristisch präzise zu arbeiten und gleichzeitig den Menschen hinter dem Fall nicht aus den Augen zu verlieren. Gerade im Strafrecht geht es oft um sehr belastende Situationen und um Entscheidungen, die für die betroffenen Personen erhebliche Konsequenzen haben können.
Daneben ist der Arbeitsalltag geprägt von Zeitdruck, einer grossen Menge an Akten und der Notwendigkeit, sich sehr schnell in neue und oftmals komplexe Sachverhalte einzuarbeiten. Gleichzeitig muss man für die eigenen Mandantinnen und Mandanten erreichbar sein und ihnen auch in schwierigen Situationen Sicherheit und Orientierung geben.
Welche Eigenschaften sind für eine Strafverteidigerin und/oder eine Opfervertreterin Ihrer Meinung nach wichtig?
Ich denke, es braucht eine Kombination aus fachlicher Kompetenz und menschlichen Fähigkeiten. Man muss seinen Klientinnen und Klienten gut zuhören und ihnen das Gefühl vermitteln, ernst genommen zu werden. Auch Empathie und eine klare Kommunikation sind aus meiner Sicht wichtig. Gleichzeitig muss man eine gewisse professionelle Distanz wahren und sich von seinen Mandaten abgrenzen können. Als Strafverteidigerin braucht es zudem eine gewisse Hartnäckigkeit und die Bereitschaft, eine Position konsequent zu vertreten und auch unbequeme Fragen zu stellen.
Was wünschen Sie sich von den Gerichten und von der Staatsanwaltschaft?
Von Gerichten und Staatsanwaltschaft wünsche ich mir eine unvoreingenommene und faire Behandlung der Verfahren sowie eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Fälle. Ausserdem bin ich der Meinung, dass für die Behörden dieselben (kurzen) Fristen gelten sollten wie für die Anwaltschaft.
Mit welcher Person aus dem Bereich des Strafrechts (aktuell oder historisch) würden Sie gerne für einen Tag die Rollen tauschen?
Spannend fände ich einen Rollentausch mit einer Richterin oder einem Richter. Als Strafverteidigerin erlebt man ein Verfahren naturgemäss aus einer bestimmten Perspektive. Für einen Tag die richterliche Sicht einzunehmen, würde helfen, die Beurteilung von Beweisen und Überlegungen in der Entscheidfindung besser nachzuvollziehen.
Haben Ihre Erfahrungen mit dem Strafrecht Sie bzw. Ihre Sicht auf Menschen verändert?
Definitiv – leider nicht unbedingt zum Besseren. Der Umgang der Menschen miteinander erstaunt mich immer wieder aufs Neue. Die Arbeit im Strafrecht hat mich aber auch gelehrt, Menschen und ihre Handlungen differenzierter zu betrachten.
Machen Strafen Menschen zu besseren Leuten?
Ich glaube nicht, dass eine Strafe automatisch dazu führt, dass sich ein Mensch verändert. Eine Strafe kann Konsequenzen aufzeigen und manchmal auch dazu beitragen, dass jemand sein Verhalten überdenkt. Sie kann aber genauso gut zu Stigmatisierung, Ausgrenzung oder weiterer Distanz zur Gesellschaft führen, was wiederum dazu führen kann, dass die betroffene Person weitere Straftaten begeht.
Entscheidend erscheint mir deshalb, was mit einer Strafe erreicht werden soll und wie sie ausgestaltet ist. Wenn eine Strafe mit Möglichkeiten zur Veränderung und Reintegration verbunden ist, kann sie eher dazu beitragen, dass jemand einen anderen Weg einschlägt. Eine reine Bestrafung allein macht einen Menschen meiner Ansicht nach aber nicht zu einem besseren Menschen.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie an der geltenden Rechtsordnung ändern (Strafnormen, Strafsystem, Prozess etc.)?
Die Probleme, die ich in der Strafverfolgung und im Strafvollzug sehe, stehen für mich eher im Zusammenhang mit mangelnden Ressourcen als mit einer grundsätzlich unzulänglichen Rechtsordnung. Häufig fehlen aus meiner Sicht die notwendigen personellen und finanziellen Mittel, um Verfahren rasch abzuschliessen und die notwendigen Therapie- und Unterstützungsangebote konsequent umzusetzen. Gerade im Hinblick auf die Resozialisierung und die Prävention weiterer Straftaten halte ich ausreichende Ressourcen deshalb für besonders wichtig. Aus meiner Sicht müssten folglich eher die vorhandenen Ressourcen ausgebaut und gezielter eingesetzt werden, anstatt die geltende Rechtsordnung grundlegend zu verändern.
Marco Belser | legalis brief StrR 18.08.2026