(Zu) starkes Engagement für den Mandanten kann bestraft werden
vom
Kosten und Entschädigung
Sachverhalt
Der Beschuldigte A., vertreten durch Rechtsanwalt B., wurde erst- und zweitinstanzlich wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde von A., vertreten durch B., gegen die verhängte Freiheitsstrafe von 20 Monaten, 14 davon bedingt, sowie die ausgesprochene Landesverweisung von 5 Jahren inklusive Eintragung im Schengener Informationssystem, am 24. Februar 2023 ab (Urteil 6B_1157/2022). Dagegen erhob A., vertreten durch B., am 12. Juli 2023 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Am 20. April 2023 ordnete das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich am 20. April 2023 an, dass A. den unbedingt ausgesprochenen Teil der Freiheitsstrafe von sechs Monaten am 29. Juni 2023 antreten soll. Dagegen erhob A., vertreten durch B., am 25. Mai 2023 Rekurs und beantragte, die Strafe in Form der elektronischen Überwachung oder Halbgefangenschaft zu verbüssen. Die Direktion [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 19.05.2025