Zuständigkeit für die Bestimmung der Vollzugsmodalitäten (vorzeitiger Vollzug)
Art. 236 StPO
Straf- & Strafprozessrecht, StrafvollzugDas Bundesgericht äussert sich in diesem Entscheid über die Zuständigkeit für die Bestimmung der Vollzugsmodalitäten im vorzeitigen Vollzug, welche sich mit der Revision von Art. 236 Abs. 1 und 4 StPO geändert hat.
Erwägungen
Das Bundesgericht erwägt zunächst, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt, weil der Beschwerdeführer geltend macht, keine Gelegenheit erhalten zu haben, sich zur Frage der Zuständigkeit des Entscheids über Vollzugslockerungen im vorzeitigen Strafvollzug zu äussern. Da die Zuständigkeitsprüfung allerdings von Amtes wegen erfolgt, müssen die Parteien jeweils nicht vorgängig angehört werden.
In E. 3. äussert sich das Bundesgericht sodann über die Revision des Art. 236 Abs. 1 und 4 StPO per 1. Januar 2024. Die Absätze 1 und 4 sind mit der Überlegung geändert worden, dass es den Vollzugsorganen nicht möglich ist, Vollzugsregime verurteilter Straftäter und lediglich beschuldigter Personen, wie es im vorzeitigen [...]
Sandra Schultz | legalis brief StrR 18.02.2025