6|2017
Bibliographie

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Philippe Monnier
AuslÀndisches Kartellrecht als Eingriffsnorm
Ein Beitrag zum internationalen Vertragsrecht

Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 2016, 197 Seiten, CHF 54,
ISBN 978-3-7190-3858-8

Die vorliegende Basler Dissertation mit dem Arbeitstitel «AuslĂ€ndisches Kartellrecht als Eingriffsnorm, Ein Beitrag zum internationalen Vertragsrecht» untersucht, ob und inwieweit auslĂ€ndisches Kartellrecht bei der Beurteilung von internationalen VertragsverhĂ€ltnissen vor schweizerischen Gerichten zu beachten ist. Soweit ersichtlich, wird diese Rechtsfrage fĂŒr die Schweiz erstmalig systematisch behandelt. Dies ist umso wichtiger, als das Kartellrecht nach der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts nicht zum internatio­nalen Ordre public gehört, der stets von Amtes wegen und ohne RĂŒckgriff auf die im IPRG enthaltenen Kollisionsnormen durchgesetzt werden soll.

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Autor die Anwendung von Kartellrecht bei internationalen Sachverhalten durch Schiedsgerichte (Art. 187 IPRG) sowie aufgrund ausservertraglicher AnsprĂŒche (Art. 137 IPRG) ausklammert (1. Teil). Diese EinschrĂ€nkung ist zwar nachvollziehbar, aber zu bedauern. Im Rechtsalltag des sog. Private Enforcement stehen diese beiden Fallgruppen nach den Erfahrungen des Rezensenten im Vordergrund. Im «Grundlagenteil» (2. Teil) fĂŒhrt der Autor immerhin aus, dass bei ausservertraglichen kartellrechtlichen AnsprĂŒchen schweizerische Gerichte verpflichtet sind, das Kartellrecht des unmittelbar betroffenen auslĂ€ndischen Marktes anzuwenden. Zudem weist der Autor darauf hin, dass die Ergebnisse der Untersuchung in vielen FĂ€llen sinngemĂ€ss auch auf Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz ĂŒbertragbar seien.

Im 3. Teil «Anwendung als Teil der lex contractus» hĂ€lt der Autor dafĂŒr, dass auslĂ€ndisches Kartellrecht vor schweizerischen Gerichten anzuwenden sei, sofern die kollisionsrechtliche Verweisung auf jene Rechtsordnung verweist. Das Kartellrecht könne nicht a priori aufgrund seines teilweise ­öffentlich-rechtlichen Charakters von der kollisionsrechtlichen Verweisung ausgeschlossen werden. Da der Gesetzgeber bei ausservertraglichen kartellrechtlichen AnsprĂŒchen eine Verweisung auf auslĂ€ndisches Kartellrecht zugelassen habe, mĂŒsse aus GrĂŒnden der KohĂ€renz auch im vertraglichen Bereich das Kartellrecht der kollisionsrechtlich berufenen Rechtsordnung angewendet werden. Das auslĂ€ndische Kartellrecht der lex contractus ist deshalb dann anzuwenden, wenn der ­fragliche Sachverhalt von dessen Geltungsbereich erfasst ist.

Der Autor geht im 4. Teil «BerĂŒcksichtigung nach Art. 19 IPRG» der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen das Schweizer Gericht auch drittstaatliches Kartellrecht – d. h. Kartellrecht, welches weder der lex contractus noch der lex fori angehört – zu berĂŒcksichtigen habe. GemĂ€ss Art. 19 IPRG kann drittstaatliches Kartellrecht berĂŒcksichtigt werden, sofern schĂŒtzenswerte und offensichtlich ĂŒberwiegende Interessen es gebieten und der internationale Sachverhalt mit jenem Recht einen engen Zusammenhang aufweist. Der Autor setzt sich mit den kollisionsrechtlichen Grundlagen eingehend auseinander und kommt zum Schluss, dass das Gericht bei der Bestimmung der Rechtsfolgen ĂŒber einen weiten Ermessenspielraum verfĂŒge. Ziel sei in jedem Fall eine «nach schweize­rischer Rechtsauffassung sachgerechte Entscheidung» im Sinne von Art. 19 Abs. 2 IPRG. Der Autor erarbeitet verschiedene Leitlinien, welche im Einzelfall bei der Bestimmung der sachgerechten Rechtsfolgen angewendet werden können.

Der 5. Teil befasst sich mit der «Feststellung des auslĂ€ndischen Rechts». Soweit das auslĂ€ndische Kartellrecht aufgrund einer kollisionsrechtlichen Verweisungsnorm zur Anwendung kommt, so ist unstrittig, dass dieses von Amtes wegen festzustellen ist. FĂŒr den Autor gilt eine von ParteiantrĂ€gen unabhĂ€ngige Ermittlungspflicht grundsĂ€tzlich auch im Rahmen von Art. 19 IPRG.

In der Praxis der Schweizer Zivilgerichte hat die Frage, wie der Widerspruch zwischen mehreren Kartellrechtsordnungen zu lösen sei, bisher kaum eine Rolle gespielt. Im 6. Teil «Eingriffsnormenkollision» plĂ€diert die Abhandlung zu Recht dafĂŒr, dass das Schweizer Kartellrecht («lex fori») allen abweichenden auslĂ€ndischen kartellrechtlichen Eingriffsnormen vorgehen muss (Art. 18 IPRG). DarĂŒber hinaus werden verschiedene AnsĂ€tze erarbeitet, mit welchen Kollisionen zwischen auslĂ€ndischen Rechtsnormen gelöst werden können.

Vor dem Hintergrund einer internationalen Harmonisierung von wettbewerbsrechtlichen Verhaltensvor- | schriften («quod erat demonstrandum») schliesst der Autor im 7. Teil «Ergebnisse» mit einem Votum de lege ferenda: Es sei fĂŒr das internationale Vertragsrecht eine Norm nach dem ­Vorbild von Art. 137 IPRG zum aus­servertraglichen Haftpflichtrecht zu schaffen, welche «zumindest im Grundsatz» die ZulĂ€ssigkeit von VertrĂ€gen dem Kartellrecht des Staates unterstellt, dessen Markt unmittelbar betroffen ist. Bis dahin biete aber auch das geltende Recht den Gerichten ein genĂŒgend breites Instrumentarium, um einzelfallgerechte Lösungen zu finden.

Es kann festgehalten werden, dass LektĂŒre und VerstĂ€ndnis durch die ­Zusammenfassung am Ende der Arbeit erheblich erleichtert werden. Der Wert der Abhandlung liegt in der erstmaligen systematischen Aufarbeitung der internationalprivatrechtlichen Relevanz auslĂ€ndischer Kartellrechtsordnungen. Überdies beinhaltet die Untersuchung LösungsansĂ€tze fĂŒr grundsĂ€tzliche Fragestellungen des internationalen Privatrechts, so namentlich fĂŒr den Umfang der kollisionsrechtlichen Verweisung (Art. 13 IPRG), die Voraussetzungen fĂŒr die BerĂŒcksichtigung von drittstaatlichem Kartellrecht (Art. 19 IPRG) sowie die Feststellung von auslĂ€ndischem Recht vor schweizerischen Gerichten (Art. 16 IPRG).

Patrick L. Krauskopf, Prof. Dr. iur.,
LL.M., Rechtsanwalt, ZĂŒrich