Am 21. Mai 2024 hat der Rat der Europäischen Union das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) endgültig verabschiedet. Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der EU. Sein Hauptziel ist es, die Entwicklung und Nutzung von KI in der EU zu fördern und gleichzeitig ein hohes Mass an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu gewährleisten. Es verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der die Risiken berücksichtigt, die sich aus der Nutzung von KI-Systemen ergeben können, und erlegt den Akteuren der Wertschöpfungskette Anforderungen und Verpflichtungen auf. Die Verpflichtungen beschränken sich nicht auf die Anbieter von KI-Systemen, sondern betreffen unter anderem auch diejenigen, die KI-Systeme zu beruflichen Zwecken einsetzen, die als «Anwender» bezeichnet werden.
Alesch Staehelin | sic! 2025 Ausgabe 1