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Aufsätze / Articles
Ein Elektrizitätswerk machte Werbe­aussagen wie «G liefert 100% erneuerbare Energie» und «Strom aus 100% erneuerbaren Energien». Gegen diese Aussage reichte ein Konsument Beschwerde ein. Die II. Kammer der SLK wies die Beschwerde gemäss den nachfolgenden Erwägungen ab.

Mischa Senn | sic! 2017 Ausgabe 2