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Berichte / Rapports

In ihrem ersten Urteil in einem Nichtigkeitsverfahren ist die Münchner Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit stark vom etablierten Aufgabe-Lösungs-Ansatz des EPA abgewichen und hat EP 3 666 797 mangels erfinderischer Tätigkeit für nichtig erklärt. Das Berufungsgericht des EPG hat nun in einer wegweisenden Entscheidung das erstinstanzliche Urteil korrigiert und umfassende Leitlinien zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit kodifiziert. Während der Ansatz des EPA und der nun vom Berufungsgericht festgelegte EPG-Ansatz in vielen Punkten übereinstimmen, gibt es bei der zentralen Frage nach dem «objective problem» (der objektiven technischen Aufgabe) trotz begrifflicher Übereinstimmung wesentliche Unterschiede, mit denen sich Patentinhaberinnen und Nichtigkeitsklägerinnen in Zukunft ernsthaft auseinandersetzen müssen.

Dans son premier jugement rendu dans le cadre d’une action en

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Andreas Schäfers / Alfred Köpf | sic! 2026 Ausgabe 7-8