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AufsÀtze / Articles
Am 6. Dezember 2017 hat der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union im viel diskutierten «Coty»-Urteil Drittplattformverbote fĂŒr Luxuswaren im selektiven Vertrieb als zulĂ€ssig erachtet, sofern die in der frĂŒheren Rechtsprechung des Gerichts festgelegten «Metro»-Kriterien erfĂŒllt sind. Als Reaktion auf das «Coty»-Urteil hat insbesondere die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) ihre ErlĂ€uterungen zur Vertikalbekanntmachung hinsichtlich der ZulĂ€ssigkeit von Drittplattformverboten angepasst, allerdings nur fĂŒr Luxuswaren. Diese Interpretation ist verstĂ€ndlich, lag der Weko zum Zeitpunkt der Anpassung doch primĂ€r das «Coty»-Urteil vor. FĂŒr eine solche pauschale EinschrĂ€nkung auf Luxuswaren gibt es nach Ansicht der Autorinnen jedoch keine ĂŒberzeugende Grundlage. Dies zeigt u.a. ein im MĂ€rz 2018 ergangener Entscheid des Oberlandesgerichts Hamburg, der anschaulich darlegt, unter welchen UmstĂ€nden Drittplattformverbote auch bei Waren ohne Luxuscharakter als zulĂ€ssig erachtet werden [
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Monique Sturny / Odile Ammann | sic! 2019 Ausgabe 5