Der Entscheidung des EuGH vom 24. Oktober 2024 (Rs. C-227/23) liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des höchsten niederländischen Gerichtshofs, des «Hoge Raad der Nederlanden» zugrunde. Kern des Rechtsstreits ist der Designerstuhl «Dining Sidechair Wood», der von dem berühmten US-amerikanischen Designerehepaar Charles und Ray Eames entworfen wurde und von dem schweizerischen Unternehmen «Vitra» vermarktet wird. Vitra ist auch Inhaberin von Rechten des geistigen Eigentums an diesen Stühlen. Durch den Vertrieb des dem «Dining Sidechair Wood» sehr ähnlich sehenden «Paris-Stuhl» durch das Unternehmen «Kwantum», das in den Niederlanden und in Belgien eine Kette von Geschäften für Inneneinrichtungsgegenständen betreibt, sah Vitra diese Urheberrechte verletzt. Mit insgesamt fünf Vorlagefragen hat der «Hoge Raad der Nederlanden» den EuGH angerufen. Es ging dabei im Grundsatz darum, zu klären, ob Werke der angewandten Kunst, deren Ursprungsland ein Drittstaat oder deren Urheber ein
[…]Isabel Gabert-Pipersberg | sic! 2025 Ausgabe 5