Das Verhältnis zwischen Kartellgesetz und Preisüberwachungsgesetz ist trotz der verfahrensrechtlichen Koordinationsnorm von Art. 3 Abs. 3 KG bis heute nicht abschliessend geklärt. Umstritten ist namentlich, ob das PüG im Ergebnis als blosse institutionelle Verlängerung des Kartellrechts erscheint. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Abgrenzungsfrage auf verfassungsrechtlicher, teleologischer und tatbestandlicher Ebene. Er gelangt zum Befund, dass die beiden Erlasse strukturell verschiedene, funktional komplementäre Schutzkonzepte verwirklichen: Das KG gewährt prozessbezogenen Strukturschutz und knüpft an einen qualifizierten Verhaltensunwert an, das PüG gewährt ergebnisbezogenen Schutz und korrigiert das Marktresultat bei fehlendem wirksamem Wettbewerb. Daraus folgt, dass die kartellrechtliche Unbedenklichkeit eines Preises dessen preisüberwachungsrechtliche Überprüfung nicht präjudiziert.
Le rapport entre la loi sur les cartels et
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Patricia S. Kaiser / Jennifer Pullen | sic! 2026 Ausgabe 10