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Bibliographie
Vor 30 Jahren, im MĂ€rz 1993 hat Lucas David mit charakteristischem Mut an einer Tagung in Vevey die Meinung vertreten, das damals neue Markenrecht – sein Inkrafttreten am 1. April 1993 stand kurz bevor – verbiete auch Parallelimporte (Vortrag veröffentlicht in SJZ 89, 1993, 109 –114). Seine mit dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 lit. a MSchG – «DoppelidentitĂ€t» – gut begrĂŒndete Auslegung war der Startschuss einer Phase heisser Diskussion und intensiver Rechtsfindung. War es denkbar, dass das schweizerische Markenrecht neu auch den wirtschaftlichen Wert einer Marke schĂŒtzte, der unter «Graumarktimporten» von Originalwaren leiden könnte? Erst das Chanel I-Urteil des Bundesgerichts von 1996 (BGE 122 III 469 ff.) brachte Klarheit: Das neue Markenschutzgesetz basiere wie das alte auf der Herkunfts- und/oder Unterscheidungsfunktion; der Unterlassungsanspruch des Markeninhabers aus Art. 13 i. V.m Art. 3 Abs 1 lit. a MSchG setze also eine Verwechslungsgefahr voraus; Parallelimporte blieben ergo [
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sic! 2023 Ausgabe 9