A
Aufsätze / Articles
Klagt die Inhaberin eines standardessentiellen Patentes vor dem Schweizer BPatGer gegen einen Standard-Implementierer auf Unterlassung (Art. 72 PatG), so weist dieser ­Prozess im Vergleich zu einem «normalen» Patentverletzungsprozess verschiedene zivilprozessuale Besonderheiten auf. Diese sind Gegenstand des folgenden Beitrages.

Florian Brunner | sic! 2019 Ausgabe 3