Anforderungen an Vergleichsobjekte und Statistiken

BGer 4A_271/2022 vom 15.08.2023Art. 269a, 270 ORMietzinsanpassung, Absolute Methode, Relative Methode, Orts- / Quartierüblichkeit Zur Festlegung des neuen Mietzinses bei einer Mietzinserhöhung ist grundsätzlich die relative Methode anzuwenden. Nur in Ausnahmefällen kann die absolute Methode Anwendung finden. Für die Feststellung des orts- und quartierüblich