Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin im öffentlichen Personalrecht
BGer 8C_78/2023 vom 21.08.2023Personalgesetz SO Gesamtarbeitsvertrag Art. 29 Abs. 2 BVArbeitgeberpflichten B. (geboren 1964) arbeitete seit 1. Dezember 2013 als juristischer bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Arbeitgeberin. Ab 28. September 2019 war er – durch seinen Hausarzt attestiert – durchgehend in unterschiedlichem Umfang arbeitsunfähig. Mit