BetmG

U Urteil des Monats

Kein Einzug von geringfügigen Mengen Cannabis

BGer 6B_911/2021 vom 19.06.2023Art. 19b BetmG, Art. 69 Abs. 1 StGBBetmG, StGB AT Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis, deren Besitz aufgrund der Geringfügigkeit nach Art. 19b Abs. 1 BetmG ihrer für den Eigenkonsum bestimmten Menge straflos ist, dürfen mangels gesetzlicher Grundlage nicht eingezogen werden. A wurde am 12. März 2019 durch das Grenzwacht

R Regesten

BetmG / Einziehung

BGer 6B_911/2021 vom 19.06.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 69, Art. 333 Abs. 1 StGB Art. 19b, Art. 26 Betm Art. 26, Art. 36 BVBetmGStefanie Stoll | legalis brief StrR 18.09.2023 Beim Beschwerdeführer wurden anlässlich einer Grenzwachtkontrolle 2,7 Gramm Marihuana und 0,6 Gramm Haschisch gefunden. Die Vorinstanzen verfügten jeweils einen Freispruch betreff

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