Wie beweise ich einen Mangel infolge zu geringer bzw. zu hoher Temperatur oder Lärm?
Mängel, Beweislast In einem Verfahren zwischen Mieter und Vermieterin betreffend Mangelbehebung und Mietzinsreduktion infolge zu geringer Temperatur, übermässiger Hitze oder Lärm handelt es sich sowohl bei der Temperatur als auch beim Lärm um sogenannte rechtserhebliche Tatsachen, leiten die Mieter aus der Nichterreichung bzw. Übermässigkeit der geltenden N