Wenn getrenntlebende bzw. geschiedene Eltern mit ihren Kindern reisen
elterliche Sorge, Kindesentführung Bei gemeinsamer elterlicher Sorge üben die Eltern grundsätzlich ihre Entscheidungskompetenzen gemeinsam aus. Leben die Eltern jedoch in zwei Haushalten, so bestimmt Art. 301 Abs. 1bis ZGB, dass dem im Zeitpunkt der Entscheidung betreuenden Elternteil die Alleinentscheidungskompetenz zukommt, wenn die Angelegenheit alltägli