Vorteilsanrechung während der Freistellung / Rückzahlungsklauseln für Boni

OGer ZH LA210016-O/U vom 13.04.2023Art. 324 ORFreistellung, Bonus Vorteilsanrechnung bei einseitiger oder vereinbarter Freistellung ist unterschiedlich zu behandeln; werden in Bezug auf Boni Rückerstattungspflichten vereinbart, so ist die Vereinbarung abschliessend und kann vom Arbeitgeber nicht ohne Weiteres nachträglich ergänzt werden. Streitpunkt im vorl