Beschränkung der elterlichen Sorge betreffend Impfung
BGer 5A_310/2023 vom 06.07.2023Art. 307 ZGBelterliche Sorge, Kindesschutzmassnahmen Mit den Beschlüssen vom 24. April und 6. Mai 2019 der KESB Bezirk Horgen wurde für den am 30. März 2019 geborenen Sohn eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 ZGB errichtet und der Mutter gestützt auf Art. 310 Abs. 1 ZGB das Aufenthaltsbestimmungerecht entzogen und der Sohn