Fristlose Kündigung im öffentlichen Personalrecht wegen Verweigerung der Maskentragung und des vertrauensärztlichen Untersuchs

BGer 8C_271/2023 vom 19.06.2023§ 18 PG/ZH Art. 21 PR/ZH Art. 84 PR/ZH Art. 182 AB PR/ZH Art. 337 ORFristlose Kündigung, Krankheit Gerechtfertigte fristlose Kündigung im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis nach verweigertem vertrauensärztlichem Untersuch und Verweigerung der Maskentragung: eine Betriebspsychologin der Stadt Zürich verweigerte die Ma