Mieterschutz

V Vorgestellt

Eveline Kunz – «Sehr persönliche Dokumente sollten für eine Wohnungsbewerbung nicht eingefordert werden.»

Nach Ihrem Studium der Medien- und Kommunikationswissenschaften an der Universität Zürich durchlief Eveline Kunz Stationen als Content-Managerin beim WWF Schweiz und danach als Parteisekretärin der SP Bezirk Winterthur. Seit 15 Jahren ist sie als Mietschlichterin erst in Andelfingen und dann in Winterthur tätig. Im  November 2018 übernahm sie die Leitung de

R Regesten

Vorrang des Bundesrechts / Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht

BGer 1C_759/2021 vom 19.12.2022 (Publikation vorgesehen)Art. 49 Abs. 1, Art. 122 Abs. 1 BV Art. 6 Abs. 1 ZGB § 8a Abs. 3 lit. a WRFG/BSMieterschutz Am 28. November 2021 nahmen die baselstädtischen Stimmberechtigten die Volksinitiative «Ja zu echtem Wohnschutz» an. Diese änderte zahlreiche Bestimmungen des Basler Wohnraumförderungsgesetzes (WRFG/BS; SG 861.5

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