Mietrecht

V Vorgestellt

Beat Rohrer – «Der Tonfall, mit dem Mietende Forderungen erheben, hat sich verschärft.»

Beat Rohrer schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich 1976 mit dem Lizentiat ab; die Promotion zum Dr. iur. erfolgte 1982. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent von Prof. Dr. Ulrich Häfelin und einem Gerichtspraktikum erwarb er 1983 das Anwaltspatent. Anschliessend arbeitete er in der Kanzlei von RA Rolf Blatter

V Vorgestellt

Christian Rageth – «Es sind vor allem die täglichen Begegnungen, die immer noch den Reiz meiner Arbeit ausmachen und mich erfüllen.»

Nach seiner Ausbildung als bernischer Fürsprecher war Christian Rageth  im Strafvollzug im Kanton Zürich tätig. Nach seiner Rückkehr 1991 nach Bern begann er dann als juristischer Sekretär beim Mietamt und Arbeitsgericht der Stadt Bern. Seit 2011 ist er  leitender Gerichtsschreiber bei der im Zusammenhang mit der kantonalen Justizreform neu gegründeten Schl

R Regesten

ZPO / vereinfachtes Verfahren / Handelsgerichtszuständigkeit

BGer 4A_263/2023 vom 11.09.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 6 und Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPOMietrecht, Verfahrensrecht Das Urteil befasst sich mit dem Anwendungsbereich von Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO, wonach für gewisse mietrechtliche Streitigkeiten das vereinfachte Verfahren ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt, was eine Zuständigkeit des Handelsgericht

V Vorgestellt

Luca Meier – «Auch als Profi muss man sich ständig auf dem Laufenden halten, um nichts zu verpassen.»

2006 erwarb Luca Meier sein Lizenziat der Rechtswissenschaften an der Universität Zürichund 2012 das Anwaltspatent. Bereits nach dem Studium war er als Auditor und Gerichtschreiber am Bezirksgericht Andelfingen und danach als Gerichtschreiber am Bezirksgericht Dietikon sowie jeweils als Vorsitzender der paritätischen Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsa

L Leitartikel

Pool-Parkplätze – Mietrechtliche Aspekte

Parkplätze, Mietrecht Bei Geschäfts- und Wohnüberbauungen findet vermehrt ein Paradigmenwechsel statt, wenn es um die Ausgestaltung der Parkplatzmieten geht. Vielfach ist das Parkplatzangebot solcher Überbauungen als «Pool-Parkplätze» ausgestaltet, sodass den Mietern kein «eigener» Parkplatz zur Verfügung steht und die Parkplätze nebst Dauermietern generell

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Barbara Vinck – «Stärke und Schwäche zugleich ist das Spannungsverhältnis zwischen Mieter- und Eigentümerschutz.»

Nach ihrem Master an der Universität Zürich in Rechtswissenschaften und einem LL.M. am King’s College London, arbeitete Barbara Vinck zunächst als Substitutin bei Luks und Vogt Rechtsanwältinnen in Zürich. Heute ist sie Gerichtsschreiberin und Vorsitzende der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am Bezirksgericht Dietikon. Wann sind Sie das erste Ma

V Vorgestellt

Daniel Langhart – «Es wäre konstruktiver, wenn die Verbände sich auf gemeinsame Vorgaben einigen könnten.»

Nach der Ausbildung an der SVIT Real Estate School mit eidgenössischem Fachausweis Immobilienbewirtschafter 2006 wurde Daniel Langhart - nach verschiedenen Stationen in der Immobilienbranche - 2010 Geschäftsführer und Inhaber der Immolution GmbH in Buch am Irchel. Wann sind Sie das erste Mal mit dem Mietrecht in Kontakt gekommen? Das allererste Mal war der

V Vorgestellt

Ramona Neeser – «Oft erreicht man mit Freundlichkeit mehr.»

Liegenschaftsverwaltung, Mietrecht Ramona Neeser ist seit über 13 Jahren in der Immobilienbranche tätig. Nach einer Ausbildung als Kauffrau «Dienstleistung & Administration», als Immobilien-Bewirtschafterin mit eidg. Fachausweis sowie 2018 zur diplomierten Immobilientreuhänderin macht sie im August 2023 ihren MAS in Real Estate Management (HWZ). Den Gr

P Praktisches

Ceckliste Mietrecht – Formalitäten der Kündigung eines Mietvertrages von Wohn- und Geschäftsräumen

Wohnraum, Geschäftsraum, Kündigung ordentlich, Kündigung ausserordentlich Die Kündigung eines Mietvertrages von Wohn- und Geschäftsräumen ist gestützt auf Art. 266l ff. OR an bestimmte Formalitäten geknüpft, die zwingend einzuhalten sind. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach dem, ob die Mieterseite oder die Vermieterseite die Kündigung ausspreche

V Vorgestellt

Jill Schlageter – «Mit dem Mietrecht bin ich seit klein auf in Kontakt gekommen.»

Nach ihrer Ausbildung zur eidgenössisch diplomierten Immobilientreuhänderin war Jill Schlageter zunächst als Portfoliomanagerin beim Kanton Zürich und danach als Bereichsleiterin Bewirtschaftung bei der CSL Immobilien AG tätig. Seit 2020 ist sie Mitglied der paritätischen Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen beim Bezirksgericht Zürich, Prüfungsexpe

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