«Stealthing» ist nicht als Schändung einzustufen
BGer 6B_265/2020 vom 11.05.2022 (Publikation vorgesehen) Art. 191 StGB, Art. 198 StGB nulla poena, Sexuelle Integrität Entfernt ein Sexualpartner vor respektive während dem Geschlechtsverkehr sein Kondom heimlich und gegen den Willen des anderen Partners, so kann dieser Vorgang, in der Fachsprache «Stealthing» genannt, nicht unter den Tatbestand der Schänd