Anwendungsbereich eines öffentlich-rechtlichen GAV, Auslagenersatz für Pikettdienst
VerwGer SO VWKLA.2023.4 vom 31.05.2023GAV Personal Solothurn Art. 327a ORGAV, Pikett A forderte gestützt auf Art. 327a OR von B Ersatz für die Kosten der Fahrzeugnutzung im Rahmen von Piketteinsätzen. Das Dienstverhältnis des solothurnischen Staatspersonals wird unter anderem durch den GAV zwischen dem Kanton Solothurn und verschiedenen Angestelltenverbände