Ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzungen oder zur Wiederherstellung des Hausfriedens
MietGer ZH MJ230028-L vom 11.03.2024Art. 257f OR Art. 271 OR Art. 69 ZPO Art. 135 ZPOKündigung ordentlich Die ordentliche Kündigung des Vermieters als Reaktion auf Pflichtverletzungen oder zur Wiederherstellung des Hausfriedens setzt zwar keine Abmahnung und auch keine umfassende Untersuchung durch die Vermieterin voraus. Diese muss aber sicherstellen, dass