Übereifriger Präsident der Schlichtungsbehörde erlässt nichtige Verfügung
OGer AG ZVE.2023.25 vom 10.11.2023Art. 259d OR Art. 259g ORSchlichtungsbehörde Vermieter und Mieter eines 5 ½-Zimmer-Einfamilienhauses gerieten betreffend Mängel in einen Streit, worauf die Mieterin die Mietzinsen hinterlegt und eine Klage auf Beseitigung der Mängel, auf Mietzinsherabsetzung und Ersatz gewisser Reparaturkosten geltend machte und die Nebenko