Schlichtungsbehörde

U Urteilsbesprechungen

Übereifriger Präsident der Schlichtungsbehörde erlässt nichtige Verfügung

OGer AG ZVE.2023.25 vom 10.11.2023Art. 259d OR Art. 259g ORSchlichtungsbehörde Vermieter und Mieter eines 5 ½-Zimmer-Einfamilienhauses gerieten betreffend Mängel in einen Streit, worauf die Mieterin die Mietzinsen hinterlegt und eine Klage auf Beseitigung der Mängel, auf Mietzinsherabsetzung und Ersatz gewisser Reparaturkosten geltend machte und die Nebenko

V Vorgestellt

Barbara Vinck – «Stärke und Schwäche zugleich ist das Spannungsverhältnis zwischen Mieter- und Eigentümerschutz.»

Nach ihrem Master an der Universität Zürich in Rechtswissenschaften und einem LL.M. am King’s College London, arbeitete Barbara Vinck zunächst als Substitutin bei Luks und Vogt Rechtsanwältinnen in Zürich. Heute ist sie Gerichtsschreiberin und Vorsitzende der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am Bezirksgericht Dietikon. Wann sind Sie das erste Ma

U Urteilsbesprechungen

Doppelrelevante Tatsache

OG AG ZVE.2023.5 vom 26.05.2023Art. 253 ff. OR Art. 271 ff. OR Art. 273 OR Art. 200 ZPO Art. 209 ZPO Art. 243 ff. ZPOKündigung ordentlich, Schlichtungsbehörde Die C. AG als Vermieterin schloss mit der B. GmbH als Mieterin am 15. Juni 2021 einen Mietvertrag betreffend 50 asphaltierte Stellplätze für 50 Fahrzeuge zu einem monatlichen Mietzins von je Fr. 25.00

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Keine Aufsicht- oder Oberaufsicht des Bundesgerichts über kant. Gerichte

BGer 4D_22/2023 vom 01.05.2023 Art. 3 ZPO   Verfahrensrecht, Schlichtungsbehörde   Ein Mieter hatte sich bis vor Bundesgericht vergeblich gegen eine Kündigung und Ausweisung gewehrt, welche nicht Gegenstand des vorliegend interessierenden Urteils war. In einem anschliessenden Aufsichtsverfahren gegen ein Mitglied der Schlichtungsbehörde machte der

V Vorgestellt

Tom Meienberger – «Die Unterscheidung zwischen relativer und absoluter Empfangstheorie sollte aufgegeben werden.»

Tom Meienberger hat an der Universität Zürich studiert und ist seit 2007 Gerichtsschreiber mbA am Bezirksgericht Zürich. Die Fragen beantwortet er hauptsächlich aus der Sicht seiner Tätigkeit als Vorsitzender in Schlichtungsverfahren in Miet- und Pachtsachen. Wann sind Sie das erste Mal mit dem Mietrecht in Kontakt gekommen? Die ersten Berührungspunkte mit

R Regesten

Beschwerde gegen Entscheid der Schlichtungsbehörde

OG Nidwalden BA 22 10 vom 04.01.2023Art. 212 ZPO 319 ZPOSchlichtungsbehörde, Verfahrensrecht Das Gericht hatte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Schlichtungsbehörde Nidwalden zu beurteilen, in welchem dieses dem Begehren der klagenden Partei, die beklagte Partei habe ihr einen Betrag von CHF 1'200.00 zuzüglich Zinsen zu bezahlen, gutgeheissen hatte.

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