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Strafen und Massnahmen

P Praktisches

Buchbesprechung – Stephan Bernard begibt sich auf die Suche nach der Wahrheit im Strafprozess

Strafen und Massnahmen, Vorverfahren, Beweisrecht, Straf- & Strafprozessrecht, Rechtliches Gehör Stephan Bernard hat bei Helbing Lichtenhahn seine Dissertation zur «Funktion der Verteidigung bei der strafprozessualen Wahrheitssuche» vorgelegt. Ausgehend von der Natur der Wahrheitssuche im Strafrecht wendet er sich der Rolle und den Herausforderungen der

U Urteilsbesprechungen

Annahme der Fortsetzungsgefahr für die Anordnung von Untersuchungshaft bei «Stalking»

BGer 7B_331/2023 vom 07.08.2023Art. 221 StPO Art. 237 StPOHaft, Straf- & Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen, VorverfahrenCinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 18.09.2023 Nach Art. 221 StPO sind Untersuchungs- und Sicherheitshaft unter anderem zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist und

U Urteilsbesprechungen

Grundsatz zur Obergrenze von Verbindungsbussen

BGer 6B_337/2022 vom 12.07.2023Art. 42 Abs. 4 StGBStrafen und Massnahmen Die Verbindungsbusse darf höchstens 20% der in der Summe schuldangemessenen Sanktion – bestehend aus einer bedingt ausgesprochenen Hauptstrafe kombiniert mit einer Verbindungsbusse – betragen Das Strafgericht sprach A mit Urteil vom 7. Juni 2021 des Führens eines Motorfahrzeuges unter

R Regesten

MWSTG / Strafzumessung

BGer 6B_1186/2022 und 6B_1193/2022 vom 12.07.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 34, Art. 47, Art. 50, Art. 106 Abs. 2, Art. 333 StGB Art. 2, Art. 8 VStrR Art. 85 Abs. 1 aMWSTG Art. 97 Abs. 1, Art. 104 Abs. 2 und 3 MWSTGStrafen und Massnahmen In zwei zusammenhängenden Verfahren zwischen dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, Beschwerdeführerin 1) u

R Regesten

Strafzumessung / Verbindungsbusse

BGer 6B_337/2022 vom 12.07.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 42 Abs. 4, Art. 47 ff. StGBStrafen und Massnahmen Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung von Art. 42 Abs. 4 StGB, indem die Vorinstanz die als verschuldensangemessen betrachtete bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 30.– zu Unrecht um den umgerechneten Wert der Verbindungsbusse von Fr.

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Nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme / «Altersproblematik» in der forensischen Psychiatrie

BGer 6B_766/2022 vom 17.05.2023 (Publikation vorgesehen)§ 39 Abs. 2 Satz 1 EG StPO/AG Art. 56 Abs. 3, Art. 59, Art. 63, Art. 63b Abs. 5, Art. 189 f., Art. 363 ff. i.V.m. Art. 59 StGB Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO Art. 29 Abs. 2 BV Art. 6 Ziff. 1 und 3 EMRKStrafen und Massnahmen Gegen den wegen Sexualdelikten verurteilten Beschwerdeführer war eine nachträglich

U Urteilsbesprechungen

Umwandlung in stationäre Massnahme nach 9-jähriger Freiheitsstrafe

BGer 6B_766/2022 vom 17.05.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 29 Abs. 2 BV Art. 59 Abs. 1 StGB Art. 63 Abs. 1 StGB Strafen und Massnahmen Die nachträgliche Umwandlung einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme nach der Verbüssung einer neunjährigen Freiheitsstrafe ist verhältnismässig. Ferner ist die erforderliche Schwere einer psychischen Störung bei d

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Verweisungsbruch / Genugtuung wegen Überhaft / Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten

BGer 6B_1160/2022 vom 01.05.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 34, Art. 36 Abs. 1, Art. 47, Art. 52, Art. 66a f., Art. 291 StGB Art. 429 ff., Art. 431 StPO Art. 41 ff. OR; Art. 8 Abs. 2 BV Art. 14 EMRK Art. 5 lit. a Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung [SR 0.104]Strafen und Massnahmen Der aus Algerien stammende B

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Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln / persönliche Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Berufungsverhandlung

Art. 337 Abs. 3 StPO, Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG Strassenverkehr, StPO, Strafen und Massnahmen BGer 6B_1188/2021 vom 14.09.2022 (Zur Publikation vorgesehen) Das Bezirksgericht von Leuk und Westlich Raron verurteilte A. wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln i.S.v. Art. 90 Abs. 3 und Abs. 4 lit. c SVG zu einer bedingt vollziehbaren Freiheit

V Vorgestellt

Annette Keller – «Ich wünschte mir mehr alternative Strafmöglichkeiten zum Freiheitsentzug.»

Annette Keller wurde 1961 in Ermatingen geboren. Nach dem Besuchen eines Lehrseminars in Kreuzlingen und dem Theologie-Studium an der Universität Bern war sie ab 2000 als Betreuerin in der Frauenhaftanstalt Hindelbank tätig. Ein berufsbegleitendes Studium der Sozialen Arbeit an der Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern folgte 2001 und führte schliesslich

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