Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln / persönliche Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Berufungsverhandlung
Art. 337 Abs. 3 StPO, Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG Strassenverkehr, StPO, Strafen und Massnahmen BGer 6B_1188/2021 vom 14.09.2022 (Zur Publikation vorgesehen) Das Bezirksgericht von Leuk und Westlich Raron verurteilte A. wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln i.S.v. Art. 90 Abs. 3 und Abs. 4 lit. c SVG zu einer bedingt vollziehbaren Freiheit