Unentgeltliche Rechtspflege und Forderungsbezifferung nach nStPO aus Opfersicht
StPO, Privatklägerschaft Gemäss der voraussichtlich am 1.1.2024 in Kraft tretenden StPO-Revision (nStPO) kann dem Opfer auch für die Strafklägerschaft die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden. Sie wird dem Opfer allerdings auch bei amtlicher Verteidigung des Beschuldigten nur bei Mittellosigkeit gewährt. Damit bleibt die Revision auf hal