Strafrecht

L Leitartikel

Unentgeltliche Rechtspflege und Forderungsbezifferung nach nStPO aus Opfersicht

  StPO, Privatklägerschaft   Gemäss der voraussichtlich am 1.1.2024 in Kraft tretenden StPO-Revision (nStPO) kann dem Opfer auch für die Strafklägerschaft die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden. Sie wird dem Opfer allerdings auch bei amtlicher Verteidigung des Beschuldigten nur bei Mittellosigkeit gewährt. Damit bleibt die Revision auf hal

V Vorgestellt

Corina Elmer – «Ich ziehe es vor, mich auf die Seite der Schwächeren zu stellen.»

Corina Elmer arbeitet seit etwas mehr als fünf Jahren als Geschäftsleiterin der Frauenberatung sexuelle Gewalt. Zuvor war sie in einem Frauenhaus und an einer Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung tätig. Die Frauenberatung sexuelle Gewalt ist eine vom Kanton Zürich anerkannte Opferberatungsstelle, die von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt

P Praktisches

Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Die allgemeinen Tücken des Berufungsverfahrens

Rechtsmittel, Straf- & Strafprozessrecht Die erstinstanzliche Hauptverhandlung endet jeweils mit der Verkündung des Strafmasses und der darauf folgenden mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts. Dabei ergibt sich oft die Konstellation, dass die beschuldigte Person mit gewissen Verurteilungen und/oder der Strafe nicht einverstanden ist und das Urteil v

U Urteil des Monats

Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe – ein leichter Fall?

BGer 6B_1108/2021 vom 27.04.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 148a Abs. 1 und 2 StGB StGB BT Das Bundesgericht legt unter Einbezug der eigenen bisherigen Praxis sowie Literatur die Schwellenwerte zur Abgrenzung eines «leichten Falls» des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe fest: Bei einem Deliktsbetrag von w

U Urteilsbesprechungen

Keine Anwendung des Verschlechterungsverbot

  BGer 6B_75/2023 vom 18.04.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 391 Abs. 2 StPO Art. 398 ff. StPO Art. 409 StPO   StPO, Vorverfahren   Die Erstinstanz ist nicht an das Verschlechterungsverbot gebunden, wenn die Beschwerdeinstanz das Urteil gestützt auf Art. 409 Abs. 1 StPO aufgehoben und die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung

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Rassendiskriminierung / Meinungsäusserungsfeiheit / üble Nachrede und Beschimpfung

BGer 6B_777/2022 vom 16.04.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 173 Ziff. 1, 2 und 3, Art. 177, Art. 261bis Abs. 4 StGB Art. 10, Art. 17 EMRK Art. 19 UNO-Pakt II Art. 16 Art. 21 BV StGB BT, Ehre und Privatbereich Ein französischer Komiker war wegen der Aussage «… die Gaskammern haben nie existiert», die er bei Auftritten in der Westschweiz in einem Sketch ge

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Strafverfahren / Ausstand

BGer 1B_10/2023 vom 06.04.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 59 StPO Art. 78 Abs. 1, Art. 80, Art. 81 Abs. 1, Art. 92, Art. 111 Abs. 1 BGG Art. 29 Abs. 2 BV Art. 6 Abs. 1 EMRK   StPO, BGG   Gegenstand dieses Entscheides war ein Strafverfahren wegen Nötigung gegen die Beschwerdeführerin A. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hatte gegen den zuständi

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BGG / Ausstand

BGer 1B_643/2022; 1B_645/2022 vom 06.04.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 24 BZP Art. 71, Art. 78 Abs. 1, Art. 80, Art. 81, Art. 92 BGG Art. 30 BV   BGG, Ausstand   Nachdem zwei beschuldigte Umweltaktivisten Einsprache gegen die Strafbefehle wegen Nötigung eingelegt hatten, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Bezirksgericht Zürich. Gegen de

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EMRK / Ausweisung / Non-Refoulement-Prinzip

BGer 6B_627/2022 vom 06.03.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 66a Abs. 2, Art. 66d Abs. 1 lit. b StGB Art. 5 Abs. 1 AsylG Art. 107 Abs. 2 BGG Art. 5 Abs. 2, Art. 13, Art. 25 Abs. 3 BV Art. 3, Art. 8 EMRK Art. 33 Abs. 1 Übereinkommen vom 28.07.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge; Art. 3 Übereinkommen vom 10.12.1984 gegen Folter   StGB AT  

U Urteilsbesprechungen

Höchstrichterliche Haftentlassung

BGer 1B_15/2023 vom 24.01.2023Art. 221 Abs. 1 lit. b StPOHaft Zur Annahme von Kollusionsgefahr sind konkrete Anhaltspunkte für Verdunkelungshandlungen erforderlich. Solche können sich etwa aus der nahen Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person ergeben oder aus Kontaktversuchen aus der Haft heraus. Ein gewisses Restrisiko, die beschul

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