Nichtrückgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern
BGer 6B_1020/2022 vom 14.08.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG Art. 78 Abs. 1 VZVStrassenverkehr Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Freiburg setzte der Firma B. AG eine Frist von zehn Tagen, um die Fahrzeugsteuer zu bezahlen oder die Kontrollschilder ihres Fahrzeugs zu hinterlegen. A., alleiniger Verwalter mit Einzelun