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Urteilsbesprechungen

U Urteilsbesprechungen

Keine Anwendung des Verschlechterungsverbot

  BGer 6B_75/2023 vom 18.04.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 391 Abs. 2 StPO Art. 398 ff. StPO Art. 409 StPO   StPO, Vorverfahren   Die Erstinstanz ist nicht an das Verschlechterungsverbot gebunden, wenn die Beschwerdeinstanz das Urteil gestützt auf Art. 409 Abs. 1 StPO aufgehoben und die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung

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Höchstrichterliche Haftentlassung

BGer 1B_15/2023 vom 24.01.2023Art. 221 Abs. 1 lit. b StPOHaft Zur Annahme von Kollusionsgefahr sind konkrete Anhaltspunkte für Verdunkelungshandlungen erforderlich. Solche können sich etwa aus der nahen Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person ergeben oder aus Kontaktversuchen aus der Haft heraus. Ein gewisses Restrisiko, die beschul

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Ungenügende Auseinandersetzung mit Ausstandsbegehren

Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 56 StPO, Art. 58 StPO, Art. 59 StPO, Art. 30 Abs. 1 BV Rechtliches Gehoer BGer 1B_254/2022, 1B_260/2022, 1B_261/2022,   1B_262/2022, 1B_263/2022, 1B_265/2022,   1B_266/2022, 1B_267/2022, 1B_272/2022,   1B_279/2022 vom 14.12.2022 Auch bei der Beurteilung eines Ausstandsbegehrens hat das beurteilende Gericht das r

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Keine routinemässige DNA-Abnahme

BGer 1B_210/2022 vom 13.12.2022Art. 260 Abs. 1 StPO Art. 255 StPO Art. 36 Abs. 2 BV Art. 36 Abs. 3 BVBeweisrecht, Datenschutz Die erkennungsdienstliche Erfassung, die DNA-Probenahme (Wangenschleimhautabstrich, WSA) sowie die Erstellung eines DNA-Profils dürfen grundsätzlich nur der Aufklärung der Anlasstat dienen. Ausnahmsweise sind sie auch zur Aufklärung

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Absoluter Konfrontationsanspruch

BGer 6B_1395/2021 vom 09.12.2022Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK Art. 5 StPO Art. 84 Abs. 4 StPO Art. 162 StPO Art. 178 StPO Art. 269 ff. StPOBeschleunigungsgebot, BGG, StPO Der Begriff des Zeugen im Sinne von Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK ist autonom und ohne formelle Bindung an das nationale Recht auszulegen. Der Konfrontationsanspruch gemäss Art. 6 Ziff. 3 lit. d

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Möglichkeit des Verzichts auf das Verbot der «reformatio in peius»

Art. 391 StPO StPO BGer 6B_1399/2021 vom 07.12.2022 Eine «reformatio in peius» ist zulässig, wenn die beschuldigte Person mit ihren Aussagen vor der zweiten Instanz in eine mögliche Verschlechterung des Urteils einwilligt. Der Beschuldigte A. wurden wegen schwerer Körperverletzung und Raufhandel erstinstanzlich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 33 M

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Anklageprinzip bei Fahrlässigkeitsdelikten / Art. 333 StPO

Art. 333 StPO Anklagegrundsatz, StPO BGer 6B_171/2022 vom 29.11.2022 Das Bundesgericht fasst die Grundsätze des Anklageprinzips bei Fahrlässigkeitsdelikten zusammen und äussert sich in einem neuen Grundsatzentscheid zur Auslegung von Art. 333 StPO. Die beschuldigte Person A war ausserorts mit einem Lieferwagen unterwegs, als er auf dem rechts seiner Fahrba

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Untersuchungsgrundsatz vor Rechtsmissbrauch

Art. 6 StPO, Art. 195 StPOBeweisrechtBGer 6B_536/2022 vom 25.08.2022 (Zur Publikation vorgesehen)Selbst nach dem Abschluss des Beweisverfahrens hat ein Gericht von Amtes wegen neue Tatsachen zu berücksichtigen.Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten u.a. Vergewaltigung, Widerhandlung gegen das BetmG und das SVG vor. Bis die Angelegenheit beim Bundesg

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Kein räuberischer Diebstahl nach Beendigung des Diebstahls

Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB StGB BT BGer 6B_409/2021 vom 19.08.2022 Vollendet ist ein Diebstahl mit dem Gewahrsamsbruch, während die Beendigung erst bei Sicherung der Beute respektive mit dem Eintritt der Bereicherung eintritt. Im Falle eines Supermarktgeschäfts tritt die Beendigung beim Verlassen des Geschäfts ein. Nötigungshandlungen des Diebes nach der

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Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren gem. Art. 363 ff. StPO

Art. 387 StPO, Art. 364a StPO, Art. 364b StPO Haft, Strafen und Massnahmen BGer 1B_375/2022 vom 04.08.2022 Das Strafgericht Basel-Stadt erkannte mit Urteil vom 24. Juli 2009, dass A den Straftatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung erfüllt hatte, er wegen Schuldunfähigkeit jedoch nicht verurteilt werden könne. Es ordnete daher eine stationäre psychia

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