Verfahrensrecht

U Urteilsbesprechungen

Finanzielle Forderung nach Beendigung des Mietverhältnisses – Zuständigkeit des Handelsgerichts

BGer 4A_263/2023 vom 11.09.2023Art. 6 ZPO Art. 59 ZPO Art. 243 ZPOVerfahrensrecht Ist das Mietverhältnis bereits beendet und werden finanzielle Forderungen geltend gemacht, welche nicht im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen, dem Schutz vor missbräuchlichen Miet- und Pachtzinsen, der Anfechtung der Kündigung oder der Erstreckung des

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ZPO / vereinfachtes Verfahren / Handelsgerichtszuständigkeit

BGer 4A_263/2023 vom 11.09.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 6 und Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPOMietrecht, Verfahrensrecht Das Urteil befasst sich mit dem Anwendungsbereich von Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO, wonach für gewisse mietrechtliche Streitigkeiten das vereinfachte Verfahren ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt, was eine Zuständigkeit des Handelsgericht

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Rückforderung aus Nebenkostenabrechnung – Beweislastverteilung

KG Freiburg 102 2022 178 vom 31.03.3023 Art. 8 ZGB Verfahrensrecht, Beweislast, Nebenkosten Das Kantonsgericht Freiburg hatte eine Forderung auf Rückerstattung angeblich zuviel bezahlter Nebenkosten auf Berufung des im erstinstanzlichen Verfahrens beinahe vollumfänglich unterliegenden Mieters zu beurteilen. Das Kantonsgericht ruft unter Hinweis auf das Urt

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Keine Aufsicht- oder Oberaufsicht des Bundesgerichts über kant. Gerichte

BGer 4D_22/2023 vom 01.05.2023 Art. 3 ZPO   Verfahrensrecht, Schlichtungsbehörde   Ein Mieter hatte sich bis vor Bundesgericht vergeblich gegen eine Kündigung und Ausweisung gewehrt, welche nicht Gegenstand des vorliegend interessierenden Urteils war. In einem anschliessenden Aufsichtsverfahren gegen ein Mitglied der Schlichtungsbehörde machte der

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Auslegungsstreit

BGer 4A_75/2023 vom 21.03.2023 Art. 6 ZPO Art. 253 OR   Mietzins, Verfahrensrecht   Nach dem Handelsgericht des Kantons Aarau hatte das Bundesgericht über eine Mietvertragsauslegung zu urteilen. Die beklagte Mieterin stellte sich auf den Standpunkt, dass die von der Vermieterin eingenommenen Mietzinse von weiteren Mietern der gleichen Liegenschaft

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Ausweisung eines Mieters im summarischen Verfahren

BGer 4D_15/2023 vom 15.03.2023Art. 257d ZPOAusweisung, Verfahrensrecht Das Bundesgericht äusserte sich zu den Anforderungen an die Begründung der subsidiären Verfassungsbeschwerde und kam zum Schluss, dass die Begründung der Beschwerdeführerin ungenügend sei mit der Folge, dass es auf die Beschwerde nicht eintrat. [...]Christian Ruf | legalis brief MietR 03

U Urteil des Monats

Kündigung des Mietvertrages durch nicht alle Vermieter

  BGer 4A_26/2023 vom 14.02.2023 Art. 266l OR Art. 266o OR Art. 656 ZGB Art. 972 ZGB Art. 317 ZPO   Formular, Kündigungsschutz, Verfahrensrecht, Beweislast   Das Bundesgericht hatte die Gültigkeit einer Kündigung einer 4.5-Zimmerwohnung zu beurteilen, wobei durch alle Instanzen hindurch umstritten war, welche Personenmehrheit im Kündigungszei

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Missbräuchliche Beschwerdeführung zwecks sog. kalter Erstreckung; Abweisung unentgeltliche Prozessführung zufolge anfänglicher Aussichtslosigkeit

BGer 4A_548/2022 vom 06.01.2023 42 Abs.7 BGG, 64 Abs 1 BGG, 108 Abs.1 lit c BGG Mietvertrag, Beendigung Mietverhältnis, Verfahrensrecht Im Fraglichen Entscheid hielt das Bundesgericht zusammengefasst fest, die Beschwerdeführerin entrichte ohne Grundangabe seit dem Jahr 2015 keine Mietzinse für das Mietobjekt. Sie habe damit seit rund sieben Jahren aufgehör

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Beschwerde gegen Entscheid der Schlichtungsbehörde

OG Nidwalden BA 22 10 vom 04.01.2023Art. 212 ZPO 319 ZPOSchlichtungsbehörde, Verfahrensrecht Das Gericht hatte eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Schlichtungsbehörde Nidwalden zu beurteilen, in welchem dieses dem Begehren der klagenden Partei, die beklagte Partei habe ihr einen Betrag von CHF 1'200.00 zuzüglich Zinsen zu bezahlen, gutgeheissen hatte.

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Ausweisung im ordentlichen Verfahren

OG Nidwalden ZA 22 7 vom 20.12.2022Art. 1 OR Art. 16 Abs. 1 OR 267 Abs. 1 ORMietvertrag, Ausweisung, Verfahrensrecht Strittig war die Frage, ob nach dem Ablauf eines befristeten Vertrages ein Anschlussvertrag zustande gekommen sei. Das Gericht äusserte sich deshalb zu den Anforderungen an das Zustandekommen eines Miet-/Pachtvertrages (E. 4.3) und kam zum Sc

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