Beweislast Ferienbezug – erlaubte Nebentätigkeit
BGer 4A_552/2025 vom 25.02.2026
Art. 42 Abs. 2 OR , Art. 329d OR , Art. 321a OR , Art. 321b OR
FerienA. und B. waren Arbeitnehmer der C. AG. Sie machten verschiedene Forderungen gegen die C. AG geltend, worauf Letztere Widerklage erhob. Vor BGer strittig blieben der Umfang einer Forderung aus Ferienabgeltung und der widerklageweise geltend gemachte Anspruch der C. AG.
Das BGer bestätigte zunächst, dass nach Art. 8 ZGB der Arbeitgeber die Beweislast für den Bezug des Ferienguthabens trägt, welches wiederum im Grundsatze vom Arbeitnehmer zu belegen ist. Unter Umständen kommt betreffend den Umfang des Ferienbezuges aber Art. 42 Abs. 2 OR (analog) zum Tragen, so dass dieser gerichtlich geschätzt werden kann. Dies dann, wenn – aus objektiven Gründen – der strikte Beweis des Ferienbezuges nach der Natur der Sache nicht möglich oder zumutbar ist, was vorliegend nicht der Fall war (E. 5.2.2. und E. 5.2.3.). Sodann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch während der Kündigungsfrist zum Bezug der Ferien auffordern (E. 5.2.6.; anders bei Freistellung).
Gegenstand der Widerklage bi [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.05.2026