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REGESTEN

AuG/AsylG/Legalitätsprinzip

BGer 6B_1361/2020 vom 28.03.2022 (Publikation vorgesehen)

Art. 2 Abs. 1, Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 3, Art. 90 in Verbindung mit Art. 120 Abs. 1 lit. e AuG; Art. 1 StGB; Art. 8 Abs. 4, Art. 14 Abs. 1 AsylG

ANAG / AuG, StGB AT

Der Beschwerdeführer wird im Rahmen eines früheren Asylverfahrens rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen. Die angesetzte Ausreisefrist nimmt er nicht wahr. Das Obergericht Zürich spricht ihn zuletzt wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Art. 90 AuG in Verbindung mit der Strafnorm nach Art. 120 Abs. 1 lit. e AuG schuldig und verurteilt ihn zu einer Busse von Fr. 150.–, weil er sich während seines mehrjährigen Aufenthaltes in der Schweiz nicht um die Beschaffung seiner Ausweispapiere bemüht haben soll. Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung des Legalitätsprinzips nach Art. 1 StGB und macht die Anwendbarkeit von Art. 8 Abs. 4 AsylG als lex specialis zum AIG (bzw. zum AuG) geltend. Das AuG gilt für Ausländerinnen und Ausländer, soweit keine anderen Bestimmungen des Bundes oder des Völkerrechts zur Anwendung kommen (Art. 2 Abs. 1 AuG). Der Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylverfahrens gemäss Art. 14 Abs. 1 AsylG sieht vor, dass eine asylsuchende Person [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 21.06.2022