B
Berichte / Rapports

Das Bundesverwaltungsgericht blickt auf sein zweites Tätigkeitsjahr zurück. Wie bereits im Jahre 2007 hat es sich auch 2008 weitgehend der Praxis der Vorgängerinstanz angeschlossen. Eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung ist insbesondere bei Marken mit Herkunftsangaben zu verzeichnen. Erstmals zu entscheiden hatte es eine Beschwerde gegen die Nichteintragung einer akustischen Marke, deren abstrakte Unterscheidungskraft es zwar bejahte, in casu aber den Entscheid der Vorinstanz stützte.

Katja Stöckli / Philipp J. Dannacher | sic! 2009 édition 6



Der Entscheid G2/06 der Grossen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 25. November 2008 in Sachen Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) ist in zweierlei Hinsicht interessant: einerseits zeigt er sachlich die Schranken der Patentierbarkeit von Verfahren, bei denen überzählige menschliche Embryonen zum Einsatz gelangen. Andererseits wurde vom Anmelder versucht, die Grosse Beschwerdekammer dazu zu bringen, die zu prüfenden Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der erste Aspekt wird von Patentanwalt Alfred Köpf näher beleuchtet (II). Der zweite Fragenkomplex wird von Christian Hilti kommentiert (III und IV).

Alfred Köpf / Christian Hilti | sic! 2009 édition 6



Laut BGH kann ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nur bei erstmaliger Offenbarung auf dem Territorium der EU entstehen, Offenbarungshandlungen im Ausland können jedoch einer späteren Musteranmeldung innerhalb der Gemeinschaft als neuheitsschädlich entgegengehalten werden. Dieser gemeinschaftsrechtliche Entscheid zeigt Auswirkungen über die EU-Grenzen hinaus und ist somit auch für den Rechtsanwender in der Schweiz von hoher praktischer Bedeutung.

Peter Schramm | sic! 2009 édition 4



L’«American Law Institute» est très connu aux Etats-Unis et dans le monde comme l’institution qui prépare et publie le «Restatement of the Law» et co-prépare la plupart des «Uniform Laws», comme le «Uniform Commercial Code». L’«American Law Institute» vient de publier un ensemble de «Principes» applicables aux causes internationales de propriété intellectuelle. Les 36 articles des «Principes» régissent les trois aspects principaux du droit international privé, soit la compétence des tribunaux et le droit applicable, ainsi que la reconnaissance et l’exécution des jugements étrangers. Le juriste suisse reconnaîtra la structure générale de la LDIP et de nombreuses solutions de notre droit, par exemple pour la compétence des tribunaux du lieu du résultat des infractions (art. 109 al. 2 LDIP) et le droit applicable aux contrats de licence (art. 122 LDIP). De plus, la doctrine et la jurisprudence suisses ont été citées dans une proportion qui témoigne du prestige de notre Tribunal

[…]

François Dessemontet | sic! 2009 édition 4



Im europäischen Urheberrecht geht es Schlag auf Schlag. Noch ist es nicht allzu lange her, seit die Richtlinien zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft («Info-RL») und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums unter Dach und Fach gebracht worden sind. Nun hat die Europäische Kommission im Juli 2008 in einer Pressemitteilung bereits zwei weitere Initiativen bekannt gegeben, die für das Urheberrecht und ausgewählte verwandte Schutzrechte die Weichen für die Zukunft stellen sollen. Einerseits handelt es sich um ein Grünbuch zum Thema der Urheberrechte in der wissensbasierten Gesellschaft («Grünbuch»), mit dem eine Diskussion über die allfällige Ausweitung bestimmter urheberrechtlicher Schranken im Interesse eines ungehinderten digitalen Wissensflusses im Binnenmarkt angestossen werden soll. Andererseits geht es um einen konkreten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte

[…]

Cyrill P. Rigamonti | sic! 2009 édition 3



Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 16. September 2008 in den Rs. C-468/06 bis 478/06 – GSK AEVE zum Parallelhandel mit Arzneimitteln positioniert. Das Urteil lässt eine Tendenz erkennen, den Arzneimittelherstellern entgegen zu kommen: Diesen muss erlaubt sein, so der EuGH, ihre berechtigten geschäftlichen Interessen zu schützen, auch wenn sie marktbeherrschend sind. Im konkreten Fall hat der EuGH entschieden, dass Bestellungen von Pharma-Grosshändlern nur dann ausgeführt werden müssen, wenn sie «normal» sind. Eine Lieferverweigerung bei Bestellungen für den Parallelexport ist demnach möglicherweise gerechtfertigt. Der Entscheid beleuchtet zum einen den Umgang des EuGH mit Art. 82 EG und lässt hier eine Aufweichung von Per-se-Verboten erkennen. Zum anderen berührt der Entscheid die Frage, welche Rolle das Kartellrecht im Pharma-Sektor und in anderen staatlich regulierten Bereichen spielen kann.

Rupprecht Podszun | sic! 2009 édition 3



Das Urteil des EuGH befasst sich mit der Pflicht zur Offenlegung von Verbindungsdaten durch Internet-Service-Provider im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens. Gegenstand des Ausgangsverfahrens bildete das Verhalten einer Gesellschaft, die ihren Kunden Internetzugänge gewährte, sich im Rahmen eines Zivilverfahrens aber weigerte, Namen und Adressen von Personen anzugeben, von welchen die Gesuchstellerin die IP-Adresse sowie Tag und Zeit der Internet-Verbindungen kannte. Auf diese Angaben war die Gesuchstellerin angewiesen, um die fraglichen Personen für vermutete Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.

Florent Thouvenin | sic! 2009 édition 2



Im Vorlageverfahren «O2/Hutchinson» war der EuGH gebeten worden, zu zwei wichtigen und umstrittenen Fragen im Grenzbereich zwischen Markenrecht und Lauterkeitsrecht Stellung zu beziehen: Erstens zu der Frage, ob die Verwendung eines fremden Kennzeichens in der vergleichenden Werbung als Markenbenutzung i.S. der EuGH-Rechtsprechung anzusehen ist, und zweitens zum Verhältnis des Markenrechts zu den Vorschriften über vergleichende Werbung. In der zuletzt genannten Frage hat die Entscheidung insoweit Klarheit erbracht, als nicht von einem generellen Vorrang der zuletzt genannten Regelungen auszugehen ist. Dies wurde vom EuGH allerdings nur für den Sonderfall der Verwechslungsgefahr festgestellt. Für die markenrechtliche Einordnung der Tatbestände der vergleichenden Werbung sind damit die wichtigsten Fragen offen geblieben: So lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob die Verwendung der Originalmarke im Rahmen eines Werbevergleichs regelmässig wegen fehlender Verwechslungsgefahr

[…]

Annette Kur | sic! 2009 édition 2



Eine Verbreitung des Originals eines Werks oder eines Vervielfältigungsstücks davon an die Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verkauf setzt gemäss Art. 6 Abs. 1 WCT bzw. Art. 8 und 12 WPPT eine Eigentumsübertragung («Veräußerung») voraus.

Birgit Weil | sic! 2009 édition 1



Yves Bugmann | sic! 2008 édition 12



Patentansprüche auf die zweite medizinische Indikation eines chemischen Stoffes beschäftigen die Fachkreise bereits seit Jahren. Sowohl das Europäische Patentamt als auch die englischen Gerichte lassen für die zweite medizinische Indikation sog. «Schweizer Verwendungsansprüche», auch «Swiss type claims» genannt, zu. Diese Ansprüche sind auf die Verwendung eines chemischen Stoffes zur Herstellung eines Arzneimittels für eine bestimmte neue und erfinderische medizinische Anwendung gerichtet. Die Praxis der EPA-Beschwerdekammern und jene der englischen Gerichte unterschieden sich aber bislang hinsichtlich der grundlegenden Frage, inwieweit Verfahrensschritte, wie das Verabreichen eines Medikaments in einer bestimmten Dosierung, in einem zweiten medizinischen Indikationsanspruch für die Prüfung der Patentfähigkeit heranzuziehen sind. Die Praxis der EPA-Beschwerdekammern anerkennt, dass jegliche Massnahme im Rahmen einer Therapie, insbesondere auch ein neues Dosierungsregime,

[…]

Thierry Calame | sic! 2008 édition 12



Dans un système européen des brevets comprenant 34 Etats membres ayant 25 langues officielles, l’exigence de traduction intégrale des brevets européens après délivrance confinait à l’absurde, contraignant les titulaires de brevets à supporter des coûts exorbitants ou à opter pour une pratique très sélective en matière de validation. Avec l’entrée en vigueur le 1er mai 2008 de l’Accord de Londres dans 14 Etats, le «problème des langues» dans le domaine des brevets est abordé de manière équilibrée: à l’avenir, seules les revendications du brevet européen seront disponibles dans les langues des Etats où le brevet est validé, tandis que la description ne sera disponible que dans la langue de la procédure devant l’OEB – en général l’anglais – entraînant une réduction significative des coûts pour tous les titulaires de brevets.

Eskil Waage | sic! 2008 édition 11



In seinem Urteil Rs. C-234/06 P – Bainbridge vom 13. September 2007 hat sich der EuGH zur unmittelbaren und mittelbaren Verwechslungsgefahr von Serienmarken geäussert und dabei deren weitere Bedeutung für die Prüfung der Verwechslungsgefahr präzisiert. Bei nur klanglicher Ähnlichkeit liege nicht zwangsläufig Verwechslungsgefahr vor und bei optischer Wahrnehmung beim Kauf (hier: von Bekleidungsstücken und Lederwaren) könne der klangliche Ähnlichkeitsgrad von geringerer Bedeutung sein (Rn. 35 f.). Betreffend mittelbare Verwechslungsgefahr könne auf Seiten des Widersprechenden von einer Serienmarke oder Markenfamilie nur dann ausgegangen werden, wenn genügend viele Marken in Benutzung seien, um eine Familie oder Serie zu bilden, wobei auf Verlangen des zuständigen Gerichts entsprechende Nachweise zu erbringen seien (Rn. 64 f.). Der EuGH entschied, dass keine Benutzung im Sinne von Art. 15 Abs. 2 lit. a GMV vorliegt, wenn eine nur leicht abgeänderte Form zur Beurteilung vorliegt,

[…]

Stefan Bürge | sic! 2008 édition 10



Auf Ende 2006 wurde die Rekurskommission für geistiges Eigentum aufgelöst. Deren Zuständigkeiten sind per 1. Januar 2007 ins Bundesverwaltungsgericht überführt worden. Dieses hat sich auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Wesentlichen der Praxis der Vorgängerbehörde angeschlossen. Zum Teil, insbesondere im Bereich der Formmarken, ist aber eine Weiterentwicklung dieser Praxis deutlich geworden. Zu Beschwerden gegen Verfügungen des Bundesamts für Landwirtschaft, des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister oder der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ergingen im Jahre 2007 noch keine hier interessierenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.

Katja Stöckli / Philipp J. Dannacher | sic! 2008 édition 9



Seit dem ersten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum harmonisierten Markenrecht sind bereits mehr als zehn Jahre vergangen. Dennoch bedürfen Grundfragen noch immer einer Klärung. Im Urteil Céline SARL/Céline SA (Rs. C-17/06) ging es einmal mehr darum, den markenrechtlichen Schutzbereich beim Aufeinandertreffen einer Marke und einer identischen Unternehmensbezeichnung auszuloten. Der Gerichtshof bestätigte seine funktionsbezogene Rechtsprechung, wonach eine Markenverletzung von vorneherein nur dann vorliegt, wenn das angeblich verletzende Zeichen «für Waren oder Dienstleistungen» gebraucht wird und gleichzeitig die Hauptfunktion der Marke beeinträchtigt oder gefährdet, indem es von den massgebenden Verkehrskreisen als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird. Der EuGH wies das vorlegende Gericht auch darauf hin, dass der Inhaber einer Marke einem Dritten nicht verbieten könne, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern diese Benutzung

[…]

Fabienne Arheit / Simon Holzer | sic! 2008 édition 7-8



Das vorliegende Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG) befasst sich mit den Schnittstellen von Urheber- und Kartellrecht: Mit der Koppelung von Windows Media Player und Windows-Betriebssystem und mit der Verweigerung der Offenlegung von Schnittstelleninformationen durch Microsoft. Von besonderem Interesse ist dabei die zweite Thematik. Die vom EuGH in den Entscheiden «Magill» und «IMS Health» begründete Rechtsprechung zur kartellrechtlichen Beurteilung einer Lizenzverweigerung wird hier erstmals auf die Verweigerung der Offenlegung von Schnittstelleninformationen angewendet. Und dies, obwohl die Frage der Dekompilierung an sich durch eine urheberrechtliche Schranke geregelt ist.

Florent Thouvenin | sic! 2008 édition 6



Um seiner Begründungspflicht bei der Zurückweisung von Marken nachzukommen, hat das HABM bei Tatsachen, welche nicht allgemein bekannt sind, den Beweis für das Vorliegen der entsprechenden Zurückweisungsgründe zu führen.

Yves Bugmann | sic! 2008 édition 4



Anlass des Urteils des EuGH vom 20. September 2007 war ein Vorabentscheidungsersuchen zur Frage, ob Art. 3 Abs. 1 lit. e (iii) MarkenRL dahin auszulegen ist, dass der darin enthaltene Ausschlussgrund der Eintragung einer Form als Marke dauerhaft entgegensteht, wenn die Ware von solcher Art ist, dass ihr äusseres Erscheinungsbild und ihre Formgebung durch deren Schönheit oder originären Charakter ausschliesslich oder in erheblichem Masse ihren Marktwert bestimmen, oder ob dieser Ausschlussgrund nicht gilt, wenn vor der Anmeldung die Anziehungskraft der betreffenden Form auf das Publikum überwiegend durch deren Bekanntheit als Unterscheidungsmerkmal bestimmt wurde. Der EuGH hielt fest, dass diese Richtliniennorm dahin auszulegen ist, dass die Form einer Ware, die dieser einen wesentlichen Wert verleiht, nicht gemäss Art. 3 Abs. 3 MarkenRL als Marke eintragungsfähig ist, wenn sie vor der Anmeldung von Werbekampagnen, bei denen die spezifischen Merkmale der betreffenden Ware

[…]

Christoph Gasser | sic! 2008 édition 4



Das vorliegende Urteil des EuGH befasst sich mit den Grenzen der Erschöpfung des Markenrechts. Zu beurteilen war das Verhalten zweier Parallelimporteure, welche in der EU hergestellte und vertriebene Arzneimittel aufkauften, diese nach Grossbritannien einführten und dort vertrieben – allerdings erst nachdem gewisse Veränderungen an Verpackung und Beipackzettel vorgenommen worden waren. Dagegen setzten sich die betroffenen Hersteller zur Wehr und reichten Klage ein. Im nachfolgenden Verfahren stellten der erstinstanzlich zuständige High Court of Justice und in der Folge auch der Court of Appeal als Rechtsmittelinstanz je ein Gesuch um Vorabentscheidung und unterbreiteten dem EuGH eine Reihe von Fragen. Diese wurden zusammenfassend wie folgt beantwortet:

Florent Thouvenin | sic! 2008 édition 3



Am 28. Juni 2007 hat die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes in München in den zwei Entscheidungen G1/05 und G1/06 der aufgekommenen Unsicherheit für Anmelder und Vertreter, wie Teilanmeldungen gültig eingereicht werden können und was im Rahmen von Teilanmeldungen beansprucht werden kann, ein Ende gesetzt. Dies in einer verdankenswert unzweideutigen und umfassend begründeten Weise. Der Artikel beleuchtet die vorgängige Entwicklung der Unsicherheiten im Zusammenhang mit Teilanmeldungen, diskutiert die Eckpunkte der Entscheidungen und schliesst mit einer Diskussion der Auswirkungen auf die Praxis.

Tobias Bremi | sic! 2008 édition 3



Page 36 sur 37  |  721 articles