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Bibliographie
Nachfolgende Rezension hat einen besonderen Kontext. Bei der Autorin des Werks «Competition Law in Switzerland â Law and Practice in a European Context» handelt es sich nicht bloss um eine Kollegin aus der Anwaltschaft und Wissenschaft, sondern gleichzeitig auch um ein langjĂ€hriges Mitglied derjenigen Behörde, welche das schweizerische Kartellrecht durchsetzt. Dass dadurch einerseits das Interesse am 2023 veröffentlichten Kommentar grundsĂ€tzlich hoch ist und andererseits die Besprechung durch einen Rezensenten, der seit fĂŒnfundzwanzig Jahren in seiner anwaltlichen TĂ€tigkeit fast tagtĂ€glich mit ebendieser Wettbewerbsbehörde zu tun hat, delikat sein kann, versteht sich von selbst. Dass der Unterzeichner die Rezensionsanfrage trotz letzterer Bedenken angenommen hat, liegt u.a. daran, dass es sich um den einzigen umfassenden englischsprachigen Kommentar zum schweizerischen Kartellgesetz (KG) handelt und dieser gerade fĂŒr Praktiker, die hauptsĂ€chlich in Englisch arbeiten, eine grosse Hilfe [âŠ]
Philipp E. Zurkinden | sic! 2024 édition 11
Die zweite Auflage des Bandes V/2 â Kartellrecht aus der renommierten Publikationsreihe Schweizerisches ImmaterialgĂŒter- und Wettbewerbsrecht (SIWR) ist eine zeitgemĂ€sse Aktualisierung zur ersten Auflage aus dem Jahr 2000. Herausgeber des ĂŒberarbeiteten Bandes sind Prof. Dr. Patrik Ducrey, Direktor des Sekretariats der Wettbewerbskommission, und Dr. Daniel Zimmerli, Rechtsanwalt in Bern. Das Werk bietet auf 850 Seiten einen umfassenden Einblick in die Materie. Neben den mehrheitlich deutschsprachigen BeitrĂ€gen sind einzelne auch in französischer Sprache verfasst. Die insgesamt 18 Autorinnen und Autoren verfĂŒgen ĂŒber langjĂ€hrige Erfahrung in der Anwendung des Schweizer Kartellrechts aus der Lehre und Forschung, der TĂ€tigkeit als Behördenmitglieder oder der praktischen anwaltlichen Arbeit. Sie bieten in ihren BeitrĂ€gen eine vielfĂ€ltige Perspektive auf das Schweizer Kartellrecht.
Mario Strebel | sic! 2024 édition 7-8
Die Dissertation nimmt sich einem Thema an, das aufgrund der eher restriktiven Eintragungspraxis weniger praktische Relevanz besitzt als ihm eigentlich zukommen sollte. Dieser Umstand wird von Waser Breitenmoser denn auch an mehreren Stellen bedauert. Das Werk ist in drei Teile gegliedert.
Damian Schai | sic! 2023 édition 11
Die Neuauflage des Fachhandbuchs Wettbewerbsrecht von Rolf H. Weber und Stephanie Volz reiht sich ein in eine ganze Serie von Neuerscheinungen im Kartellrecht: Basler Kommentar (2021; Herausgeber Amstutz/Reinert), StĂ€mpfli Lehrbuch (2023; Autoren ZĂ€ch/Heizmann) und SIWR V/2 (2023; Herausgeber Ducrey/Zimmerli). Es unterscheidet sich jedoch in zwei Punkten von den anderen ĂŒberarbeiteten Werken, die sich entweder an Studierende richten oder sich wissenschaftlich vertieft mit der Materie auseinandersetzen: Erstens behandelt es das Wettbewerbsrecht in den Dimensionen Kartellrecht und unlauterer Wettbewerb; zweitens ist es kompakter und soll gemĂ€ss dem Vorwort des Autors und der Autorin «den Praktikern einen einfachen und leicht verstĂ€ndlichen Ăberblick ĂŒber die Materien des Kartell- und Lauterkeitsrechts verschaffen». Diese AnkĂŒndigung [âŠ]
Patrik Ducrey | sic! 2023 édition 11
Face aux questions juridiques complexes et variĂ©es soulevĂ©es en lien avec les biens culturels et les Ćuvres dâart, les auteurs ont adoptĂ© une approche globale et pratique pour aborder de nombreux thĂšmes dans un ouvrage qui se veut didactique et innovant. Il est destinĂ© tant aux Ă©tudiants qui pourront y recourir comme support de cours quâaux personnes actives dans le milieu de lâart, quâelles soient avocates, artistes, conservateurs de musĂ©es ou encore marchands dâart.
Juliette Ancelle | sic! 2023 édition 10
Die sehr interessante Luzerner Habilitationsschrift von Wild widmet sich dem Registerrecht, einer Thematik, die in Literatur und Praxis bislang eher stiefmĂŒtterlich behandelt wurde. Namentlich befasst sich das Werk mit der Fragestellung, (1) welche rechtlichen Institute die gewerblichen ImmaterialgĂŒterrechte fĂŒr den Rechtsverkehr erkenn- und fassbar machen, (2) welche Behörden mit deren FĂŒhrung beauftragt sind und (3) welche Rechtswirkungen diesen Instituten zukommen.
Martina Braun | sic! 2023 édition 10
Vor 30 Jahren, im MĂ€rz 1993 hat Lucas David mit charakteristischem Mut an einer Tagung in Vevey die Meinung vertreten, das damals neue Markenrecht â sein Inkrafttreten am 1.â
April 1993 stand kurz bevor â verbiete auch Parallelimporte (Vortrag veröffentlicht in SJZâ
89, 1993, 109 â114). Seine mit dem Wortlaut von Art.â
3 Abs.â
1 lit.â
a MSchG â «DoppelidentitĂ€t» â gut begrĂŒndete Auslegung war der Startschuss einer Phase heisser Diskussion und intensiver Rechtsfindung. War es denkbar, dass das schweizerische Markenrecht neu auch den wirtschaftlichen Wert einer Marke schĂŒtzte, der unter «Graumarktimporten» von Originalwaren leiden könnte? Erst das Chanel I-Urteil des Bundesgerichts von 1996 (BGE 122 III 469â
ff.) brachte Klarheit: Das neue Markenschutzgesetz basiere wie das alte auf der Herkunfts- und/oder Unterscheidungsfunktion; der Unterlassungsanspruch des Markeninhabers aus Art.â
13 i. V.m Art.â
3 Absâ
1 lit.â
a MSchG setze also eine Verwechslungsgefahr voraus; Parallelimporte blieben ergo [âŠ]
sic! 2023 édition 9
Die EuropĂ€ische Union (EU) hat in ambitionierter Weise versucht, die Plattformbetreiber einer Regulierungsordnung zu unterwerfen, die zu mehr Bestreitbarkeit und Fairness fĂŒr die Nutzerinnen und Nutzer fĂŒhren soll. Der in deutscher Sprache geschriebene (und damit der offiziellen, wenn zwar teilweise als «ungewöhnlich» erscheinenden Ăbersetzung folgende), sehr schnell erschienene Nomos Handkommentar, herausgegeben von Rupprecht Podszun, verwendet indessen (ĂŒberzeugend) den englischen Titel «Digital Market Act» (DMA); betroffen ist die Verordnung (EU) 2022/1925 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 14.â
September 2022 ĂŒber bestreitbare und faire MĂ€rkte im digitalen Sektor und zur Ănderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz ĂŒber digitale MĂ€rkte). Der fast 700 Seiten umfassende Handkommentar ist keineswegs «leichtgewichtig», vielmehr sind die Kommentierungen zu den einzelnen Bestimmungen des DMA recht detailliert und weiterfĂŒhrend ausgefallen.
sic! 2023 édition 9
«Ingerl/Rohnke» stehen fĂŒr einen, wenn nicht den fĂŒhrenden Kommentar zum deutschen Markenrecht. Eine berĂŒhmte Marke, sozusagen. Schon ihr 1998 in 1.â
Auflage erschienenes Werk zeichnete sich dadurch aus, dass es von Praktikern fĂŒr Praktiker geschrieben war. Entsprechend wurde dem Verletzungsverfahren grosse Aufmerksamkeit gewidmet. Die soeben erschienene 4.â
Auflage wurde von einem neuen Autorenteam verfasst. Die FederfĂŒhrung liegt nun bei Anke Nordemann-Schiffel und Axel Nordemann aus der Nordemann-Dynastie, die in der 4.â
Auflage des Kommentars auch durch Jan Bernd Nordemann vertreten ist. Eine zweite berĂŒhmte Marke also. Aber auch die anderen Autoren, namentlich Marianne Grabrucker (die Grabruckerin), Christian Czychowksi und Thomas Boddien sind weit ĂŒber die deutsche [âŠ]
Michael Ritscher | sic! 2023 édition 7-8
Les questions relatives Ă lâapplication de lâart. 2 let. d LPM concernant les marques contraires Ă lâordre public et aux bonnes mĆurs restent de maniĂšre gĂ©nĂ©rale assez marginales pour les praticiens suisses de la propriĂ©tĂ© intellectuelle. Les cas examinĂ©s par lâInstitut FĂ©dĂ©ral de la PropriĂ©tĂ© Intellectuelle en application de cette norme concernent, pour la plupart, des signes contraires au droit en vigueur, en lien avec les emblĂšmes ne pouvant faire lâobjet dâune protection. DĂšs lors, les dĂ©cisions et commentaires autour des thĂšmes de lâordre public et des bonnes mĆurs se faisant rares, une analyse approfondie telle que dĂ©livrĂ©e dans le nouvel ouvrage de Boris Catzeflis reprĂ©sente une source dâinformations incontournable pour tout praticien du droit des marques. Ceci dâautant plus que lâauteur inscrit son analyse de la pratique suisse dans une perspective de droit comparĂ©, ce qui pour les notions telles que celles abordĂ©es, ajoute une dimension [âŠ]
Chantal Koller | sic! 2023 édition 6
Die Basler Dissertation von Eliane Haas ist ein innovativ-kreativer Beitrag zu den BemĂŒhungen, die urheberrechtliche Welt nicht weiter aus den Fugen geraten zu lassen. Am Beispiel der Bearbeitung («Werk zweiter Hand», Art. 3 URG) und der daran bestehenden Rechte nimmt sich die Autorin der Disbalance an, welche dadurch entstanden ist, dass man insbesondere im digitalen Urheberrecht zwar den vereinfachten Reproduktionsmöglichkeiten Rechnung getragen hat, jedoch zu wenig berĂŒcksichtigt, dass sich gleichermassen auch die Produktionsbedingungen selber vereinfacht und sich dadurch die MassstĂ€be teilweise verschoben haben (22). Damit nicht genug, kann mit der Autorin eine kontinuierliche Senkung der Voraussetzungen fĂŒr den urheberrechtlichen Schutz beobachtet werden (35). Im Ergebnis geraten dabei die Interessen der Werknutzer aus dem Blickfeld (35), und die wuchernde Ausdehnung des Urheberschutzes auf industriell-gewerbliche Erzeugnisse [âŠ]
Gregor Wild | sic! 2023 édition 5
Das fĂŒr die gesamte EuropĂ€ische Union harmonisierte Designschutzsystem ist mehr als 20 Jahre alt und wurde im Hinblick auf eine Revision der einschlĂ€gigen Richtlinie in den letzten Jahren umfassend geprĂŒft. Ein guter Zeitpunkt also fĂŒr einen neuen Kommentar. Sein Titel ist allerdings irrefĂŒhrend. Das in erster Auflage bei Nomos erschienene und 1309 Seiten starke Werk beschrĂ€nkt sich nĂ€mlich nicht auf eine Kommentierung des deutschen Designgesetzes und des Unionsrechts. Vielmehr enthĂ€lt es eine umfassende und moderne Darstellung des rechtlichen Schutzes von Produktgestaltungen aus deutscher und teilweise rechtsvergleichender Sicht sowie zahlreiche Praxishinweise.
Michael Ritscher | sic! 2023 édition 5
Die als Band 8 der Schriften aus dem Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL) erschienene ZĂŒrcher Dissertation kommt mit einem Inhalt von ĂŒber 400 Seiten schon rein Ă€usserlich als Schwergewicht daher. LĂ€sst man sich weder davon noch vom Untertitel des Werks â der epische historische Erörterungen befĂŒrchten lĂ€sst â von der LektĂŒre abhalten, gelangt man bald in einen gedanklichen Fluss, dem man sich schwerlich entziehen kann.
Ueli Buri | sic! 2023 édition 4
«Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf (âŠ) die dazu erforderlichen VervielfĂ€ltigungen auch durch Dritte herstellen lassen», heisst es in Art. 19 Abs. 2 des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes. Die Bestimmung, die ursprĂŒnglich vor allem die Verwendung von Fotokopierern und Ton- und BildaufzeichnungsgerĂ€ten in Bibliotheken und Copyshops regeln sollte, wird heute auf so unterschiedliche PhĂ€nomene wie die Herstellung von Pressespiegeln, den Betrieb von Dokumentenlieferdiensten, auf zeitverschobenes Fernsehen, Cloud Computing, Text and Data Mining und auf anderes mehr angewandt. Sie ist damit zu einer der wirtschaftlich bedeutsamsten Schrankenregelungen des schweizerischen Urheberrechts geworden.
Willi Egloff / Stefan BrĂŒhwiler / Claudia Marti | sic! 2023 Ă©dition 3
Im Rahmen der diversen Gesetzgebungsprojekte und Anforderungen an Cybersecurity und Cyber-Resilienz fĂŒr die Finanzindustrie haben Prof. Dr. iur. Rolf Weber und Okan Yildiz die aktuelle Ausgangslage und notwendigen Massnahmen i.S. Cybersecurity und -Resilienz zum Thema ihrer neusten Publikation gemacht.
Carmen de la Cruz | sic! 2023 édition 2
Das von Rolf H. Weber und Hans Kuhn herausgegebene und teilweise verfasste Buch erfasst die technologische Entwicklung von Softwareprotokollen mit verteilten, dezentralen und teilautonomen Registern (auch Distributed-Ledger Technologie «DLT-Technologie» genannt), in der Form einer Blockchain. Wie von den Herausgebern eingangs angemerkt, ist der Titel erklĂ€rungsbedĂŒrftig, denn das Werk bezieht sich nicht auf ein neues eigenstĂ€ndiges Gesetz zur Blockchain Technologie, wie z.B. in Liechtenstein, mit dem Token- und VT-Dienstleistungsgesetz, sondern auf die am 1. August 2021 in Kraft getretenen Anpassungen von verschiedenen öffentlich- und privatrechtlichen Erlassen auf Bundesebene (u.a. des Obligationenrechts, Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, Bankengesetzes, Finanzdienstleistungsgesetzes, Finanzmarkinfrastrukturgesetzes etc.), um dem Innovations- und Effizienzseigerungspotenzial der DLT-Technologie Rechnung zu tragen. [âŠ]
Ronald Kogens / Rolf H. Weber / Hans Kuhn | sic! 2023 édition 1
Die von Gabriel Kasper bei Prof. Dr. Isabelle Wildhaber verfasste Basler Dissertation (Korreferent war Prof. Dr. Beat Rudin) wurde mit summa cum laude bewertet, und sie hat sowohl den Stefano RodotĂ -Award als auch den Professor Walther Hug-Preis gewonnen (vgl. Vorwort, S. V). Sie kann dankenswerterweise im Open Access unter âčwww.alexandria.unisg.ch/262428âș heruntergeladen werden.
David Vasella | sic! 2022 édition 9
Typischerweise werden ImmaterialgĂŒterrechte in Form eines Lizenzvertrags verwertet. Besonders attraktiv wirken Exklusivlizenzen, die eine vertragliche Zusicherung des Lizenzgebers darstellen, keine weiteren Lizenzen fĂŒr dasselbe ImmaterialgĂŒterrecht zu vergeben und dieses ImmaterialgĂŒterrecht auch nicht selbst zu verwenden. Die Grenze der ZulĂ€ssigkeit dieser Exklusivlizenzen bestimmt sich aus dem Lizenzkartellrecht. Die vorliegende Dissertation nimmt eine umfassende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen von Exklusivlizenzen im Lichte der europĂ€ischen und schweizerischen Gesetzgebung und Rechtsprechung vor.
Patrick Krasukopf / Carolin Ehrentraut | sic! 2022 édition 7-8
Ce prĂ©cis de droit suisse de propriĂ©tĂ© intellectuelle est basĂ© sur la riche expĂ©rience de lâauteur Ă la fois de praticien et dâuniversitaire, en particulier sur la derniĂšre version de son cours donnĂ© Ă lâUniversitĂ© de Lausanne. Il est destinĂ© Ă tous ceux qui dĂ©sirent se familiariser avec le droit de la propriĂ©tĂ© intellectuelle, soit non seulement les Ă©tudiants, mais aussi les praticiens souhaitant disposer rapidement dâune vue dâensemble de la matiĂšre.
Yaniv Benhamou | sic! 2022 édition 6
Aktuell mögen zwar «hot topics» wie eine kĂŒnstliche Intelligenz als Erfinderin oder Zwangslizenzen fĂŒr Corona-Impfstoffe die IP Blogs dominieren, das Thema der Auslegung von PatentansprĂŒchen ist jedoch ein Dauerbrenner, der gerade in der Schweiz durch jĂŒngere Entscheide des Bundespatentgerichts zur Auslegung eines Anspruchs nach «Treu und Glauben» (O2020_001) und des Bundesgerichts zum Grundsatz der normativen Auslegung, die als Rechtsfrage im Beschwerdeverfahren frei ĂŒberprĂŒft werden kann (4A_490/2020), wieder hochaktuell ist.
Alfred Köpf | sic! 2022 édition 5
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