Grobe Verletzung des Beschleunigungsgebots
BGer 6B_682/2023 vom 18.10.2023Art. 5 Abs. 1 StPOStrafzumessung, Beschleunigungsgebot Eine Dauer von 3 Jahren und 1 Monat für das Berufungsverfahren sowie 8 Monate zur Begründung des schriftlichen Urteils bedeutet eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Eine Strafreduktion wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots bemisst sich dabei an der Höhe der Gesa