Haft

U Urteil des Monats

Verletzung von Menschenrechten durch ungerechtfertigte Einkesselung und Festnahme

EGMR 77686/16 und 76791/16 vom 19.12.2023Art. 5 EMRK Art. 21 PolG-ZH Haft Strenge Anforderungen an die Einhaltung des Grundsatzes der Rechtssicherheit und des Verhältnismässigkeitsprinzips bei Einkesselung und Festnahmen anlässlich von Demonstrationen Sachverhalt Die beiden Beschwerdeführer befanden sich am 1. Mai 2011 in einer dichten Menschenmenge auf dem

U Urteil des Monats

Grenzen der nachträglichen Anordnung einer stationären Massnahme

BGer 7B_843/2023 vom 20.11.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 226 StPO, Art. 364a Abs. 1 StPO, Art. 364b Abs. 2 StPO, Art. 65 Abs. 1 StGB, Art. 59 StGB, Art. 5 Ziff. 1 lit. a EMRKFreiheit, Strafen und Massnahmen, Haft Die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme im Nachgang an die Verbüssung einer Strafe nach Art. 65 Abs. 1 StGB ist nur zulässig

R Regesten

StPO / Anordnung Sicherheitshaft

BGer 7B_843/2023 vom 20.11.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 59 StGB Art. 65 Abs. 1 StGB Art. 364a Abs. 1 StPOStPO, Haft Der Entscheid betrifft A., der mit einem Strafbefehl vom 25. September 2019 wegen Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der bedingte Vollzug erfolgte unter Bewährungshilfe und Erteilung einer Weisung, wonac

U Urteilsbesprechungen

Annahme der Fluchtgefahr bei einem Schweizer Bürger

BGer 7B_650/2023 vom 06.10.2023Art. 212 Abs. 2 lit. a StPO Art. 237 f. StPOHaft Gegenstand des vorliegend zu beurteilenden Entscheids bildete ein Haftentlassungsgesuch eines Schweizers ohne festen Wohnsitz in der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer (geb. 1977) unter anderem wegen gewerbs

U Urteilsbesprechungen

Annahme der Fortsetzungsgefahr für die Anordnung von Untersuchungshaft bei «Stalking»

BGer 7B_331/2023 vom 07.08.2023Art. 221 StPO Art. 237 StPOHaft, Straf- & Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen, VorverfahrenCinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 18.09.2023 Nach Art. 221 StPO sind Untersuchungs- und Sicherheitshaft unter anderem zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist und

V Vorgestellt

Anonymer Beschuldigter – «Ich würde sämtliche Betäubungsmittel legalisieren.»

Der Beschuldigte möchte anonym bleiben. Er ist ist Schweizer, Mitte 30 und hat eine Familie. Beruflich ist er selbständig erwerbend und importiert und verkauft CBD an gewerbliche Kunden. Er wird beschuldigt, im internationalen Betäubungsmittelhandel tätig gewesen zu sein und sass deshalb rund 1 Jahr lang in Untersuchungshaft. Wann sind Sie das erste Mal mit

U Urteil des Monats

Restriktive Anwendung des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr insbesondere bei Ersttätern

BGer 1B_195/2023 vom 27.04.2023Art. 221. Abs. 1 StPO Haft, StPO Das Bundesgericht hatte sich im obgenannten Entscheid mit der Frage des restriktiv zu handhabenden Haftgrunds der Wiederholungsgefahr bei einem Ersttäter auseinanderzusetzen. Im zu beurteilenden Fall lag zudem ein Gutachten vor. Das Bundesgericht verneinte den Haftgrund der Wiederholungsgefahr

U Urteilsbesprechungen

Die Substantiierungspflicht gilt auch für ein Hafturlaubsgesuch

BGer 1B_106/2023 vom 16.03.2023Art. 42 BGG Art. 112 BGG Art. 29 Abs. 2 BV Art. 6 Ziff. 1 EMRK Art. 84 Abs. 6 StGBHaft, Strafvollzug, Rechtliches Gehör, StPO Das Bundesgericht ist im vorliegenden Entscheid mit der Vorinstanz einig und bestätigt die Fluchtgefahr. Ausgangspunkt des Entscheids bildet die erstinstanzliche Verurteilung eines Beschuldigten, welche

U Urteilsbesprechungen

Höchstrichterliche Haftentlassung

BGer 1B_15/2023 vom 24.01.2023Art. 221 Abs. 1 lit. b StPOHaft Zur Annahme von Kollusionsgefahr sind konkrete Anhaltspunkte für Verdunkelungshandlungen erforderlich. Solche können sich etwa aus der nahen Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person ergeben oder aus Kontaktversuchen aus der Haft heraus. Ein gewisses Restrisiko, die beschul

U Urteil des Monats

Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft in Haftsachen Teil 2

BGer 1B_614/2022 vom 10.01.2023 (Publikation vorgesehen) Art. 222 StPO Haft, Rechtsmittel Mit dem Inkrafttreten der revidierten StPO am 1. Januar 2024 wird die Staatsanwaltschaft ihr Beschwerderecht in Haftsachen verlieren. Angesichts dieser Revision ändert das Bundesgericht schon heute seine umstrittene Rechtsprechung, wonach der Staatsanwaltschaft ein Be

Nach oben