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Markenrecht. Das deutsche Markensystem

Der Autor, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, Mitautor des Kommentars «Ströbele/Hacker, Markengesetz» und Hochschullehrer an der Universität Augsburg, legt ein nahezu 300 Seiten umfassendes Werk zum Markenrecht vor, das sich als Einführung zu den grossen markenrechtlichen Kommentaren und Handbüchern versteht. Es wendet sich gleichermassen an den P

Le Principe de Territorialité appliqué au Monde virtuel Second Life

Second Life est un monde virtuel, un univers persistant dans lequel évoluent de nombreuses communautés et, surtout, de nombreux commerces. Il est en effet possible pour l’utilisateur de s’enrichir en échangeant ses devises virtuelles contre des dollars états-uniens. Très rapidement, de nombreuses marques renommées telles que Nike, Louis Vuitton et Chanel vi

Erstanmelderschutz für Arzneimittel in der Schweiz

Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dem heilmittelrechtlichen Erstanmelderschutz als Ausschliesslichkeitsrecht sui generis auseinander. Ausgehend von der völkerrechtlichen Vorgabe im TRIPs-Agreement werden die schweizerischen Rechtsgrundlagen erläutert und ihre Anwendung in der Praxis untersucht. Dies erfolgt insbesondere unter Bezugnahme auf das in diesem Zusammenhang kürzlich ergangene «Wochentabletten»-Urteil (in diesem Heft auf Seite 369 ff. wiedergegeben). Schliesslich erörtert der Beitrag den Erstanmelderschutz mit Blick auf das EU-Recht und untersucht dessen Relevanz für die Schweiz. Die Autoren gelangen zum Ergebnis, dass das geltende schweizerische Recht und die diesbezügliche Praxis den Erstanmelderschutz zwar im Einklang mit den völkerrechtlichen Minimal-Vorgaben umsetzen, dabei aber gewisse Schutzlücken bestehen bleiben. Weiter stellen sie fest, dass der Erstanmelderschutz in der Schweiz konzeptionell von jenem in der EU zu unterscheiden ist, weshalb die europäische Rechtspraxis für die Auslegung der schweizerischen Vorschriften nur sehr begrenzt herangezogen werden kann.

Internationales/Nouvelles internationales (2008 Ausgabe 5)

Im Vorfeld der 12. Sitzung des Zwischenstaatlichen Komitees für Immaterialgüterrecht und genetische Ressourcen, traditionelles Wissen und Folklore (IGC) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) organisierte das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zusammen mit dem International Center for Trade and Sustainable Development (ICTSD) einen zweitägigen Workshop. Diese Tagung hatte das Ziel, Vertreter indigener und lokaler Gemeinschaften verschiedener Nationen stärker in die IGC-Debatten über «Immaterialgüterrechte und traditionelles Wissen» miteinzubeziehen. Zur Verfolgung dieses Ziels leistete das IGE zusätzlich einen zweiten Beitrag in den freiwilligen WIPO-Fonds. Neben den Indigenen-Vertretern partizipierten Vertreter der WIPO, CBD (Übereinkommen über die biologische Vielfalt), WTO (Welt-Handelsorganisation), FAO (UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation) sowie Regierungsvertreter (u.a. der USA) und Vertreter verschiedener Nichtregierungsorganisationen.

Die Marke «Schweiz» – eine Chance

Die INGRES-Tagung zum Thema «Die Marke «Schweiz» – eine Chance» stand im Zeichen der Vorlage zum Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes. Zuerst wurde die Vorlage von Dr. Felix Addor, dem Stellvertretenden Direktor des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum, vorgestellt, und anschliessend hatten die Teilnehmer der Podiumsdiskussion Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Dr. Michael Ritscher, Rechtsanwalt, Zürich, wies in seiner Einführung darauf hin, dass die Schweiz zu den bekanntesten Ländern überhaupt zähle und über einen sehr guten Ruf verfüge. Dies führe zu einem erheblichen Wert der Marke «Schweiz», und dieser erhebliche Wert wiederum bringe ein gewisses Missbrauchspotenzial mit sich. Es bestehe die Gefahr einer Erosion der Marke «Schweiz». So seien zum Beispiel von den 6390 im Jahre 2007 in der Schweiz eingetragenen «Swissness-Marken» nicht weniger als 220 auf ausländische Inhaber eingetragen gewesen. Ferner würden zahlreiche «Swissness-Marken» durch Ausländer im Ausland für Produkte beliebiger Herkunft benutzt und als Marken geschützt, wie beispielsweise «K-Swiss» für Turnschuhe, «Swiss Formula» für Kosmetika, usw. Die Vorlage biete nun die Chance, den Schutz der Bezeichnung «Schweiz» zu stärken und einer Erosion der Marke «Schweiz» entgegenzuwirken.

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