Arbeitsvertrag / missbräuchliche Kündigung / Einsprache
BGer 4A_412/2022 vom 11.05.2023 (Publikation vorgesehen)Art. 336b ORmissbräuchliche Kündigung Der Arbeitnehmer trägt die Behauptungslast für die Einsprache gegen die Kündigung nach Art. 336b OR. Die Frist für die Vornahme der Einsprache durch den Arbeitnehmer stellt eine Verwirkungsfrist dar. Auch wenn die Verwirkung von Amtes wegen zu berücksichtigen ist,