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Second medical use or indication claims (Q 238)

For the sake of completeness it should be reminded that the general exclusions from patentability (in particular of inventions whose exploitation is contrary to human dignity or that disregard the integrity of living organisms or that are in any other way contrary to public policy or morality) also apply to second medical use inventions.Report of Swiss Grou

Aus dem Institut | Nouvelles de l’Institut

Die revidierten Richtlinien sind per 1. Juli 2014 in Kraft getreten und werden auf sĂ€mtliche hĂ€ngigen Verfahren angewendet. Die Richtlinien sind auf der Webseite des Instituts verfĂŒgbar (www.ige.ch).Eric Meier | 2014 Ausgabe 7-8

Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts in der EuropĂ€ischen Union

Die diesjĂ€hrige Winterversammlung des Instituts fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand im Anschluss an den traditionellen Skiausflug im ZĂŒrichberg Sorell Hotel statt. Geleitet wurde die wiederum von zahlreichen Spezialisten aus dem In- und vor allem auch aus dem europĂ€ischen Ausland besuchte Tagung von RA Dr. Michael Ritscher, wĂ€hrend RA Dr. Christoph

Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Wettbewerb ist in unserer modernen Welt allgegenwĂ€rtig. Auf ihn vertraut die Marktwirtschaft. Er gilt als «Funktionsbedingung des Marktsystems»; ein «Markt ohne Wettbewerb» erscheint im Kontext dieses Systems so undenkbar «wie ein Theater ohne StĂŒcke». DarĂŒber hinaus wird Wettbewerb mitunter als «menschlicher Urtrieb» oder auch als «Urkraft menschlichen Han

Risikoverteilung im Lizenzvertrag – Wer trĂ€gt die Folgen der Patentnichtigkeit?

Der Patentlizenzvertrag ist ein RisikogeschĂ€ft. Nicht selten wird ein lizenziertes Patent vor Ablauf der Schutzdauer fĂŒr nichtig erklĂ€rt und es stellt sich die Frage, welche Folgen die Patentnichtigkeit fĂŒr das LizenzverhĂ€ltnis hat. Dieser Beitrag nimmt die langjĂ€hrige Rechtsprechung des Bundesgerichts und die «bunte Vielfalt» von Lehrmeinungen zu dieser Fr

Revision der Schiedsordnungen der WIPO

Neben zahlreichen anderen Institutionen bietet auch die World Intellectual Property Organization (WIPO) Streitparteien die Administration von Schiedsverfahren sowie entsprechende Schiedsordnungen an. Letztere wurden kĂŒrzlich revidiert und traten am 1. Juni 2014 in Kraft. Der Beitrag gibt einen Überblick ĂŒber die wesentlichen Punkte der Revision. Ausserdem u

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