Internationales | Nouvelles internationales
vom 9. September 1886 zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Paris am 24. Juli 1971 und geÀndert am 28. September 1979 | 2014 Ausgabe 7-8
vom 9. September 1886 zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Paris am 24. Juli 1971 und geÀndert am 28. September 1979 | 2014 Ausgabe 7-8
For the sake of completeness it should be reminded that the general exclusions from patentability (in particular of inventions whose exploitation is contrary to human dignity or that disregard the integrity of living organisms or that are in any other way contrary to public policy or morality) also apply to second medical use inventions.Report of Swiss Grou
Die revidierten Richtlinien sind per 1. Juli 2014 in Kraft getreten und werden auf sĂ€mtliche hĂ€ngigen Verfahren angewendet. Die Richtlinien sind auf der Webseite des Instituts verfĂŒgbar (www.ige.ch).Eric Meier | 2014 Ausgabe 7-8
The Swiss Group assumes that cost-effectiveness may be the main reason why the system of international registrations is often used by practitioners in Switzerland.
Die diesjĂ€hrige Winterversammlung des Instituts fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand im Anschluss an den traditionellen Skiausflug im ZĂŒrichberg Sorell Hotel statt. Geleitet wurde die wiederum von zahlreichen Spezialisten aus dem In- und vor allem auch aus dem europĂ€ischen Ausland besuchte Tagung von RA Dr. Michael Ritscher, wĂ€hrend RA Dr. Christoph
Wettbewerb ist in unserer modernen Welt allgegenwĂ€rtig. Auf ihn vertraut die Marktwirtschaft. Er gilt als «Funktionsbedingung des Marktsystems»; ein «Markt ohne Wettbewerb» erscheint im Kontext dieses Systems so undenkbar «wie ein Theater ohne StĂŒcke». DarĂŒber hinaus wird Wettbewerb mitunter als «menschlicher Urtrieb» oder auch als «Urkraft menschlichen Han
Der Patentlizenzvertrag ist ein RisikogeschĂ€ft. Nicht selten wird ein lizenziertes Patent vor Ablauf der Schutzdauer fĂŒr nichtig erklĂ€rt und es stellt sich die Frage, welche Folgen die Patentnichtigkeit fĂŒr das LizenzverhĂ€ltnis hat. Dieser Beitrag nimmt die langjĂ€hrige Rechtsprechung des Bundesgerichts und die «bunte Vielfalt» von Lehrmeinungen zu dieser Fr
Neben zahlreichen anderen Institutionen bietet auch die World Intellectual Property Organization (WIPO) Streitparteien die Administration von Schiedsverfahren sowie entsprechende Schiedsordnungen an. Letztere wurden kĂŒrzlich revidiert und traten am 1. Juni 2014 in Kraft. Der Beitrag gibt einen Ăberblick ĂŒber die wesentlichen Punkte der Revision. Ausserdem u