Über Legalis

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Legalis, 1260 Blog Beiträge geschrieben.

Der Cyber Resilience Act

Der europäische Cyber Resilience Act (CRA) legt horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (insbesondere IoT-Geräte und Software) fest. Mit dem CRA kommen auf Hersteller weitreichende neue Pflichten zu. Diese haben erhebliche Auswirkungen auf die Produktentwicklung, die Produktion und das gesamte Lifecycle-Management.Le r

Schweizer Cybersicherheitsarchitektur im Lichte der neuen Meldepflicht für Cyberangriffe

Mit der jüngsten Revision des Informationssicherheitsgesetzes führte die Schweiz neu eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf ausgewählte Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen ein – ein wichtiger Teil der nationalen Cybersicherheitsstrategie. Der Aufsatz erläutert den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich dieser neuen Pflicht und legt die Aus

Editorial

Florent Thouvenin | Gregor WildKünstliche Intelligenz (KI), datenbasierte Produkte und Dienste, Risiken bei der Cybersecurity und die Bedeutung von Plattformen – alle diese Entwicklungen der Digitalwirtschaft bedürfen aus Sicht des europäischen Gesetzgebers der regulatorischen Intervention. Die Schweiz hat sich bisher weitgehend zurückgehalten, orientiert s

Die Seite des Instituts | La page de l’Institut (2025 Ausgabe 11)

Internationales | Nouvelles internationales Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens) Strassburger Abkommen vom 24. März 1971 über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente Indien 7. Juli 2026 Genfer Akte vom 20. Mai 2015 des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben Georgien 

Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz

Am 1. Juli 2025 versammelten sich im Lake Side in Zürich rund 200 Fachpersonen aus Wissenschaft, Justiz, Verwaltung, Industrie und Anwaltschaft. Diese Veranstaltung, die traditionsgemäss im Anschluss an die Mitgliederversammlung stattfand, wurde erneut von Michael Ritscher konzipiert und geleitet und von Christoph Gasser organisiert. In bewährtem Rahmen bot die Tagung eine Plattform für den Austausch über aktuelle Entwicklungen und praxisrelevante Fragen des schweizerischen Immaterialgüterrechts. Abgerundet wurde der Anlass durch einen geselligen Apéro an Bord eines Schiffs der Zürichsee-Flotte. Le 41 juillet 2025, environs 200 experts issus des milieux scientifiques, judiciaires, administratifs, industriels et juridiques se sont réunis au Lake Side à Zurich. Cet événement, qui se tient traditionnellement à l’issue de l’assemblée générale, a été conçu et dirigé par Michael Ritscher et organisé par Christoph Gasser. Dans un cadre éprouvé, la conférence a offert une plateforme d’échange sur les développements actuels et les questions pratiques du droit suisse de la propriété intellectuelle. L’événement s’est terminé par un apéritif convivial à bord d’un bateau de la flotte du lac de Zurich.

Bestandesverzeichnisse oder Online-Museen?

Mit der letzten Urheberrechtsrevision erhielten die Gedächtnisinstitutionen mit Art. 24e die Möglichkeit, in Verzeichnissen online auf ihre Bestände hinzuweisen. Bei Bildern halten sie sich jedoch kaum an die zentrale Bedingung dieser Schrankenbestimmung, ermöglichen als eigentliche Online-Museen den Werkgenuss und dadurch auch illegale Weiternutzungen, z.B

ACEDH du 1er avril 2025 – Le transfert d’informations entre autorités en cas d’infractions au droit de la concurrence (Affaire SHIPS WASTE OIL COLLECTOR B.V. et autres c. Pays-Bas)

Cet article résume brièvement la récente décision no 2799/16 et la discute. Dans cette décision, la Grande Chambre de la Cour européenne des Droits de l’Homme était amenée à se prononcer sur la légalité du transfert d’informations récoltées dans le cadre d’une enquête pénale aux à l’autorité de la concurrence néerlandaise (ci-après: NMA). Dans l’examen du r

V Vorgestellt

Livia Schmid – «Wir müssen uns eingestehen, dass Gefängnisse uns nicht zu besseren Menschen machen.»

Zwischen 2014 und 2019 absolvierte Livia Schmid das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bern und Utrecht. Im direkten Anschluss folgte das Anwaltspraktikum bei der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland sowie in einer Berner Kanzlei. Nach der Anwaltsprüfung war sie ein Jahr lang als Anwältin in einer kleinen Kanzlei tätig, bevor sie im

Nach oben