Anforderungen an die Wirksamkeit von Alleinvertriebsvereinbarungen und deren Drittbindung
Das vorliegende Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) stellt klar, dass Alleinvertriebsvereinbarungen Dritte nicht automatisch binden. Eine wirksame Beschränkung aktiver Verkäufe in ein exklusiv zugewiesenes Gebiet setzt voraus, dass der Anbieter seine Abnehmer ausdrücklich oder stillschweigend zur Unterlassung verpflichtet und deren Zustimm