Über Legalis

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Wettbewerb der Wettbewerbsbehörden?

Wenn der Wettbewerb die Effizienz eines Systems insgesamt erhöht und sich wohlfahrtssteigernd auswirkt, ist es merkwĂŒrdig, dass gerade jene Institutionen, die ĂŒber ihn wachen, ihm nicht ausgesetzt werden. Diese ökonomische Intuition kann pointiert als Frage gestellt werden: Warum gibt es keinen Wettbewerb unter den Wettbewerbsbehörden? In diesem Beitrag wir

Mainstream – Streaming als Nutzungsform der Gegenwart und der Zukunft

Sei es das schwedische Unternehmen Spotify oder die amerikanische Firma Netflix, On-demand-Streaming-Angebote sind global beliebt und die Musik- und Filmbranche spricht ihnen ein erhebliches Potenzial zu. Dieser Beitrag erlÀutert die rechtlichen Qualifikationsschwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Streaming-Prozess und diskutiert die daraus resultierenden

Urheberrechtliche Beurteilung von IaaS- (und XaaS)-Cloud-Diensten fĂŒr die betriebliche Nutzung gemĂ€ss Art. 19 URG

Bei der reinen Nutzung der Angebote eines IaaS-Cloud-Anbieters ohne VervielfÀltigungshandlungen desselben handelt es sich nicht um eine Herstellung von VervielfÀltigungen durch einen Dritten im Sinne von Art. 19 Abs. 3 URG, sondern um eine VervielfÀltigung durch den Eigengebrauchsberechtigten, den Cloud-Nutzer. Umgekehrt liegt aber eine VervielfÀltigung bei

Développements récents en droit des marques (2013 Ausgabe 11)

Le 5 juin 2013, s’est tenu Ă  GenĂšve le sĂ©minaire annuel organisĂ© conjointement par le Licensing Executive Society et l’Institut FĂ©dĂ©ral de la PropriĂ©tĂ© Intellectuelle, ayant pour thĂšme les «DĂ©veloppements rĂ©cents en droit des marques».

Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts in der Schweiz (2013 Ausgabe 11)

Das Institut fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fĂŒhrte die mittlerweile traditionelle alljĂ€hrliche Tagung zur Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts wie gewohnt im Anschluss an seine Mitgliederversammlung im Lake Side Casino ZĂŒrichhorn in ZĂŒrich durch. FĂŒr die Leitung der Tagung zeichnete sich RA Dr. Michael Ritscher, PrĂ€sident von INGRES, und fĂŒr die Organisation RA Dr. Christoph Gasser, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Instituts, verantwortlich. Wie in den vergangenen Jahren prĂ€sentierten auch an der diesjĂ€hrigen Veranstaltung hervorragende Fachleute die aktuellen Urteile und neuesten Entwicklungen in den Bereichen des Patent-, Urheber- und Kennzeichenrechts.

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