Über Legalis

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Legalis, 1277 Blog BeitrÀge geschrieben.

Das Tarifverfahren nach schweizerischem Urheberrecht

In seinem Vorwort gibt Dieter Meier einige Hinweise zur Entstehungsgeschichte dieses Buches und dessen Ziele. So soll das von ihm verfasste Buch einen Überblick ĂŒber die vielfĂ€ltige Rechtsprechung im Bereich des Tarifverfahrens geben, wobei insbesondere auch auf die zahlreichen nicht kodifizierten Regeln eingegangen werden soll, die sich im Laufe der Jahre

Schonzeit fĂŒr Ă€ltere Rechte in der Schweiz

Nach dem Wortlaut des Schweizer Patentgesetzes sind missbrĂ€uchlich eingereichte Schweizer Patentanmeldungen, welche erst nach der Einreichung einer Schweizer Patentanmeldung des Berechtigten publiziert werden, nicht durch die Schonfrist nach Art. 7b PatG vom Stand der Technik fĂŒr die Schweizer Patentanmeldung des Berechtigten ausgenommen. Dies widerspricht

Parteivereinbarungen betreffend die sachliche ZustÀndigkeit und das Verfahren des Bundespatentgerichts

In Bezug auf die sachliche ZustÀndigkeit des Bundespatentgerichts unterscheidet das Patentgerichtsgesetz zwischen einem ausschliesslichen und einem nicht-ausschliesslichen ZustÀndigkeitsbereich. In den nichtausschliesslichen ZustÀndigkeitsbereich fallen namentlich Zivilklagen, welche lediglich in einem Zusammenhang mit Patenten stehen, so beispielsweise Kla

EuGH: Livestreaming von Fernsehprogrammen nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber

Fernsehprogramme werden seit LĂ€ngerem nicht mehr nur ĂŒber Antenne, Kabel und Satellit verbreitet, sondern in stetig zunehmendem Umfang auch via Internet. Mit dieser Rechtstatsache wurde jĂŒngst auch der EuGH konfrontiert. Antwortend auf die Vorlagefragen eines englischen Gerichts hĂ€lt er in vorliegendem Urteil fest, dass die öffentliche Wiedergabe nach Art.

ArrĂȘt de la 2e Chambre de la Cour de justice europĂ©enne du 19 juillet 2012, C-376/11

L’arrĂȘt traite de la portĂ©e du droit prioritaire du titulaire d’une marque antĂ©rieure Ă  enregistrer un domaine de premier niveau .eu dans le cadre de l’ouverture Ă  l’enregistrement de ce domaine de premier niveau par Ă©tapes (art. 12 § 2 du rĂšglement (CE) n° 874/2004). La Cour se penche sur la question de l’octroi de ce droit prioritaire non seulement au tit

Nach oben