Über Legalis

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Aus dem Institut | Nouvelles de l’Institut (2013 Ausgabe 9)

Seit dem 3. Juli 2013 ist auf der IGE-Homepage die neue elektronische PrĂŒfungshilfe aufgeschaltet (vgl. https://ph.ige.ch). Dabei handelt es sich um eine Datenbank des Instituts mit ĂŒber 500 EintrĂ€gen. Sie löst die bisherige Datenbank «PrĂŒfungspraxis» ab und enthĂ€lt zudem Entscheide des Instituts zu Markeneintragungsgesuchen. Damit dient sie Ă€hnlich wie die Klassifikationshilfe (vgl. https://wdl.ige.ch) der Vorhersehbarkeit der Entscheide sowie einer einheitlichen Praxis.

Term of copyright protection (Q 235)

Switzerland notified that it has opted to reject the criterion of first fixation in accordance with Art. 5 para. 3 and will apply the criterion of first publication.

Relief in IP proceedings other than injunctions or damages (Q 236)

Several forms of Relief (Additional Relief) other than injunctions or damages are available under Swiss civil law, among others (i) declaratory relief, (ii) delivery up/destruction, (iii) destruction of manufacturing means (iv) rectification by judgment, (v) corrective advertising, (vi) publication of judgment, (vii) order to provide information, (viii) account of profits as well as (ix) reasonable royalty and (x) reparation.

Urheberpersönlichkeitsrechte

Cyrill P. Rigamonti schliesst seine Berner Habilitationsschrift ab mit folgendem Merksatz: «Das Urheberrecht [soll] 
 keine rechtspolitische Sonderstellung innerhalb des Wirtschaftsrechts mehr beanspruchen können, und die in dieser Arbeit versuchte Entdogmatisierung des Urheberpersönlichkeitsrechts soll ein erster Schritt in diese Richtung sein. Die Zeiten

Die KunstmÀrkte

In Zukunft dĂŒrfte die Bedeutung des öffentlichen Wirtschaftsrechts im Allgemeinen und des Kartellrechts im Besonderen (weiter) zunehmen. Dem Kartellrecht können sich freilich auch die KunstmĂ€rkte nicht entziehen, obschon sich in der Schweiz die Wettbewerbskommission (WEKO) damit bis anhin Ă€usserst selten auseinanderzusetzen hatte. Mit eben diesem Themenkomp

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